Semmeringtunnel: Weiterbau rechtmäßig

Trotz Einsprüchen von Tunnelgegnern dürfen die ÖBB am Semmeringbahntunnel weiterbauen. Zu dieser Entscheidung ist, wie auch die Tageszeitung „Kurier“ berichtet, die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gekommen.

Zwei Monate lang hatte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen die Anzeige der Tunnelgegner wegen illegaler Bautätigkeit geprüft und jetzt verworfen. Dass der Verwaltungsgerichtshof den niederösterreichischen Naturschutzbescheid aufhob, macht die Arbeiten demnach nicht rechtswidrig. Das wurde auch von der zuständigen Abteilung beim Land Niederösterreich bestätigt.

Visualisierung des Tunnels als Grafik

ÖBB

Die Naturschutzorganisation „Alliance for Nature“ (AfN) und die Gloggnitzer Initiative „Stopp dem Tunnelwahn“ hatten Mitte Dezember Anzeige erstattet, um einen Baustopp zu erreichen. Die ÖBB hatten sich auf das UVP-Gesetz berufen, wonach ein Fortbetriebsrecht bis zu einem Jahr besteht, auch wenn ein Bescheid aufgehoben wurde. Diese Rechtsmeinung wird nun von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen bestätigt.

Semmeringtunnel: Jahrzehntelanges Hin und Her

Offiziell startete der Bau des Semmeringbahntunnels (SBT) in Niederösterreich am 23. November 2015, drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht nach jahrzehntelangem Hin und Her den Bau des SBT genehmigt. Die Landschaftsschutzorganisation „Alliance for Nature“ hatte daraufhin die letzte Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, angerufen. Erst vor wenigen Tagen hatte „AfN“ wegen der aus ihrer Sicht illegalen Fortsetzung der Bautätigkeiten beim SBT die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und sich an die niederösterreichische Umweltanwaltschaft gewandt.

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