Babytod: Freispruch für Mutter

Der Tod eines Säuglings Anfang April im Bezirk Gänserndorf hat am Donnerstag das Landesgericht Korneuburg beschäftigt. Die Kindesmutter wurde rechtskräftig vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen.

Die 22-jährige Kindesmutter war während des Unfalls nicht zu Hause. Sie hatte aber nach einem Telefonat mit ihrem Lebensgefährten, der auf den drei Wochen alten Buben aufgepasst hatte, nicht die Rettung verständigt. Die Mutter von drei weiteren Kindern bekannte sich nicht schuldig zum Tod ihres Kindes. Sie sei ja nicht dabei gewesen und wisse nicht, wie das Ganze passiert sei. „Als ich nach Hause kam, war er schon tot.“

Kindesvater offenbar untergetaucht

Der Säugling starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Sein Vater hatte angegeben, das Baby sei ihm aus der Hand und eine Stiege hinuntergefallen. Er wurde wegen Im-Stich-Lassens eines Verletzten angeklagt. Die erste Verhandlung am 25. September hatte abberaumt werden müssen, weil die mittlerweile getrennt lebenden Eltern nicht erschienen waren. Und auch am Donnerstag ließ sich der Mann nicht blicken. Sein Aufenthaltsort ist nicht bekannt, er dürfte untergetaucht sein, meinte Richter Dietmar Nussbaumer.

Die Kindesmutter hatte das Baby in der Obhut ihres Partners gelassen, um mit dem Zug zum Einkaufen nach Wien zu fahren. In Telefonaten erfuhr sie am Bahnhof in Gänserndorf, dass ihm der Säugling die Stiege hinuntergefallen sei. Wie es dem Kind ging, habe er nicht gesagt, nur, dass sie sich heim beeilen solle. „Ich war so verwirrt“, meinte sie mehrmals vor Gericht - auch auf die Fragen, warum sie denn nicht sofort die Rettung angerufen habe. Sie sei dann von der Bahnstation nach Hause gerannt. Der Notarzt konnte nur mehr den Tod des Babys feststellen.

Baby erlag schwerem Schädel-Hirn-Trauma

Der Säugling erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Gerichtsmediziner Wolfgang Denk sprach von einer „massivsten“ Hirnquetschung und Einblutungen. Die Schürfwunden am Scheitel und an der Schläfe könnten vom Sturz auf die scharfkantigen Stufen herrühren. Da der exakte Unfallzeitpunkt nicht bekannt sei, lasse sich die Frage, ob das Baby bei rechtzeitiger Versorgung zu retten gewesen wäre, nicht beantworten.

Laut Polizei stellte sich der Zeitablauf nicht schlüssig dar. Dass die 22-Jährige den Beamten sagte, sie hätte die Rettung bereits vom Heimweg angerufen, erklärte sie damit, ihr Freund habe das gewollt. Er habe sie bedroht und in der Vergangenheit öfter geschlagen. Der Richter verlas die Aussage des abwesenden Kindesvaters, wonach er den Kleinen nach dem Sturz noch füttern wollte, dieser aber zu schwach zum Trinken war, dann noch einmal geschnauft hätte - und dann nichts mehr.

Richter sprach von „gröbster Fahrlässigkeit“

Zum Freispruch der Kindesmutter führte der Richter aus, dass es keinen klaren Kausalitätsbeweis und keinen Eventualvorsatz gegeben habe. Der jungen Frau sei das Schicksal ihres Kindes nicht egal gewesen, aber sie sei vielleicht „zu dumm“ gewesen, um in der Situation „richtig zu handeln“, sprach Nussbaumer von „gröbster Fahrlässigkeit“.

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