Neun Jahre Haft nach Wettlokal-Überfall

Nach einem brutalen Überfall auf die Betreiberin eines Wettlokals Anfang 2013 ist ein 26-Jähriger am Donnerstag in St. Pölten zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte laut Anklage am 17. Jänner 2013 in Traismauer (Bezirk St. Pölten-Land) die damals 56-Jährige überfallen, als sie in den frühen Morgenstunden mit der Tageslosung das Lokal verließ. Als die Frau in ihren Pkw einsteigen wollte, soll ihr der Angeklagte mit einem Radmutternschlüssel zweimal auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer sackte zu Boden, dann soll der Mann sie getreten, ihr noch einmal zwei Schläge versetzt und rund 7.000 Euro geraubt haben.

Die Hilferufe der Frau wurden in der Folge von einem Passanten gehört, der die Polizei verständigte. Das schwer verletzte Opfer wurde ins Universitätsklinikum St. Pölten transportiert. Im Zuge der Fahndung stellten Polizisten u.a. den Radmutternschlüssel und einen Teil der Beute - zwei Handtaschen und das Handy - in der Nähe des Tatortes sicher.

Mann wollte Spielsucht finanzieren

Der 26-Jährige war am Donnerstag - wie bereits beim ersten Termin der Schöffenverhandlung Ende August - geständig. Der Mann soll zur Finanzierung seiner Spielsucht jahrelang Straftaten begangen haben, die 7.000 Euro Beute des Überfalls verspielte er seinen Angaben zufolge. Dem Angeklagten wurden auch zahlreiche - teils versuchte - Einbruchsdiebstähle seit 2011 in der Nachbarschaft bzw. bei einer Bekannten angelastet.

Heuer im Februar soll er 4.000 Euro aus einer Handkasse seines Arbeitgebers entwendet haben. Aufgrund einer DNA-Spur auf der Haube, die er bei seiner Flucht Anfang 2013 verloren hatte, wurde dem 26-Jährigen der Überfall zugeordnet. Er wurde im Mai unter Beiziehung des Einsatzkommandos Cobra festgenommen und sitzt seitdem in U-Haft.

Richterin: „Sehr brutale Vorgehensweise“

Das Opfer erlitt laut Gutachter Wolfgang Denk vier Rissquetschwunden am Kopf, mehrere Prellungen sowie einen Finger-und Rippenbruch. Dem Sachverständigen Richard Billeth zufolge hatte die Frau nach dem Überfall eine milde Anpassungsstörung. „Es tut mir leid“, entschuldigte sich der 26-Jährige in seinen Schlussworten.

Bei einem Rahmen von fünf bis 15 Jahren wirkten sich bei der Strafbemessung u.a. das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten mildernd aus. Zu den Erschwerungsgründen zählte laut der Richterin die „sehr brutale Vorgehensweise“ und der lange Tatzeitraum. Den Privatbeteiligten wurden Beträge von insgesamt mehreren tausend Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärung abgaben.

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