Haftstrafen nach Wettlokal-Überfall
Laut Anklage soll der 24-jährige Mann am 19. Juli in Obergrafendorf in einem Wettlokal mit den Worten „Überfall“ und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe die Herausgabe von Bargeld erzwungen haben. Bei dem Überfall mit der Waffenattrappe erbeutete der Angeklagte 2.805 Euro. Er wurde am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Zweiter Tatverdächtiger war bereits im Gefängnis
Dem zweiten Tatverdächtigen, einem 23-jährigen Mann, wurde vorgeworfen, sich mit dem älteren mutmaßlichen Täter verabredet, ihn zum Tatort chauffiert und Aufpasserdienste übernommen zu haben. Weil er bereits vorbestraft und wegen gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstähle im Gefängnis war, wurde der 23-Jährige zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten reichte Berufung ein, weil ihr die Höhe der Strafe zu gering war. Der jüngere Angeklagte legte eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Beide Männer waren geständig. Als Motiv gaben sie finanzielle Schwierigkeiten an.
Link:
- Raubüberfall auf Wettlokal geklärt (noe.ORF.at; 13.9.2017)