FPÖ-Landesrat: Waldhäusl steht zur Verfügung

FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl steht nun doch als Landesrat zur Verfügung. Das gab er am Dienstag bekannt. Noch am Montag hatte er einem Landesratsposten „mit Händen und Füßen“ eine Absage erteilt.

„Meine politische Lebensplanung ist nie in diese Richtung gegangen. Es gibt aber gewisse Situationen, in denen Entscheidungen notwendig werden. Man muss letztendlich berücksichtigen, was für die Partei, aber auch für Niederösterreich gut ist“, so Waldhäusl gegenüber noe.ORF.at.

Waldhäusl: „Werde Lebensplanung umstellen“

„Jetzt ist auch die Zeit da, in Niederösterreich positive Akzente in den nächsten fünf Jahren einzubringen. Wenn es sein soll, dann werde ich diese politische Lebensplanung jetzt umstellen müssen“, sagte Waldhäusl am Dienstag. Waldhäusl hatte bis Montag noch ausgeschlossen, Landesrat zu werden. „Ich werde es nicht sein“, hatte der 52-Jährige betont – mehr dazu in FPÖ-Landesrat: Landbauer oder Waldhäusl? (noe.ORF.at; 29.1.2018).

Ausführliche Gespräche mit Partei- und Gemeindekollegen sowie mit der Familie stimmten den 52-Jährigen nun anscheinend doch um. „In der Zeit, in der andere geschlafen haben, habe ich über gewisse Entscheidungen nachgedacht“, so Waldhäusl. Die Entscheidung werde er in den nächsten Tagen gemeinsam mit seinen Kollegen treffen.

Landbauer offenbar immer mehr unter Druck

Außerdem werde es auch ein Gespräch mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) geben. Udo Landbauer dürfte aber nach der Nazi-Liedgutaffäre offenbar auch parteiintern immer mehr unter Druck geraten. Laut Mikl-Leitner werde es mit Landbauer „keine Zusammenarbeit in der Landesregierung geben“ - mehr dazu in Mikl-Leitner: Absage an Landbauer (noe.ORF.at; 27.1.2018).

Am Dienstag wie auch am Mittwoch gibt es dem Vernehmen nach keine Termine zu dem Thema, weil vor der Sitzung des Nationalrats am Mittwoch der freiheitliche Klub tage. Eine Entscheidung könnte in der Folge per Umlaufbeschluss fallen. Dass Waldhäusl Vizebürgermeister in seiner Heimatgemeinde Waidhofen an der Thaya ist, stünde seinem Aufstieg zum Landesrat jedenfalls nicht im Wege. Eine seit 2003 gültige Unvereinbarkeitsregelung in Niederösterreich verbietet Regierungsmitgliedern, dass sie auch als Bürgermeister tätig sind, für Vizebürgermeister gilt diese Regelung nicht.

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