Vatikan interessiert sich für Causa Stützenhofen
Dem Bericht zufolge sollen die Wächter über die kirchliche Lehre per Brief eine Erklärung von Kardinal Christoph Schönborn, dem Erzbischof der Erzdiözese Wien, angefordert haben. Er hatte die Wahl eines Pfarrgemeinderats akzeptiert, obwohl dieser in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Schönborn-Sprecher: „Kein Brief bekannt“
Schönborns Sprecher Michael Prüller konnte ein entsprechendes Schreiben aus Rom indes nicht bestätigen. Ihm sei kein Brief in diesem Sinne bekannt, und „der Kardinal sieht keinen Druck von der Glaubenskongregation“, hielt er auf APA-Anfrage fest.
APA/Roland Schlager
Vatikan möchte Schönborns Darlegung zum Fall
Der „Standard“ beruft sich auf „gut informierte Vatikan-Kreise“, wonach die Glaubenskongregation gültiges Kirchenrecht ins Treffen führt: Homosexuelle Handlungen seien demnach Sünde. Die Glaubenskongregation, in der katholischen Kirche für den Schutz der kirchlichen Lehre zuständig, wolle nun eine Darlegung Schönborns zum Fall. Erfolge diese nicht, liege bereits ein Beschluss vor, den Kardinal bei seiner nächsten Rom-Reise vorzuladen. Laut „Standard“ sei indes nicht beabsichtigt, Schönborns Entscheidung rückgängig zu machen, man wolle aber eine Zusicherung, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handle.
Keine Bestätigung gab es von Schönborns Sprecher. Er hielt in der Zeitung indes fest, es habe sich „um eine aus pastoralen Erwägungen getroffene Einzelfallentscheidung“ gehandelt. Und der Kardinal habe die Wahl „nicht bestätigt, sondern nur nicht beeinsprucht“.