Freispruch für Balluch nach Protestaktion

Der Tierschützer und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch ist nach der Besetzung der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer freigesprochen worden. Das Gericht übte Kritik an der Rechtfertigung Balluchs.

Die NÖ Landwirtschaftskammer hat eine Besitzstörungsklage gegen den Tierschützer Martin Balluch verloren. Der VGT-Obmann sei mangels Beweis freigesprochen worden, informierte die Kammer am Freitag über den schriftlich ergangenen Beschluss des Landesgerichts St. Pölten.

Protestaktion im November 2011

Bei einer Protestaktion hatten Aktivisten das Gebäude Ende November 2011 besetzt, die Causa wurde im März am Bezirksgericht verhandelt. „Herr Balluch wurde vom Gericht zwar nicht verantwortlich gemacht, moralisch hinterlässt seine Rechtfertigung einen bitteren Nachgeschmack“, stellte Kammerdirektor Franz Raab in der Aussendung fest.

„Zu behaupten, nur zufällig bei der Besetzung der Landwirtschaftskammer durch VGT-Aktivisten vorbeigekommen zu sein, ohne etwas mit der Organisation der Besetzung zu tun zu haben, ist äußerst fragwürdig.“ Balluch habe sich immerhin beim Abzug der „Hausfriedensbrecher“ als Berechtigter ausgewiesen.