„Mafia“-Freispruch rechtskräftig

Die in Wr. Neustadt wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht gestandenen Tierschützer haben einen Erfolg errungen: Ihr im Mai 2011 erfolgter Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wird allerdings gegen die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, schwerer Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei berufen, teilte Sprecher Erich Habitzl am Freitag in einer Aussendung mit. Berufen werde in diesen Fällen wegen „Nichtigkeit und Schuld“, wie Habitzl sagte. Für acht der 13 Angeklagten - ihnen wurde nur die kriminelle Organisation zur Last gelegt - ist das Urteil somit rechtskräftig.

Tierschützerprozess in Wr. Neustadt

APA/Herbert Pfarrhofer

Fünf Aktivisten noch von Berufungen betroffen

Eine Berufung gegen den Freispruch von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation sei nach Durchsicht und Prüfung der Urteilsbegründung „nicht aussichtsreich erschienen“, wie Behördensprecher Erich Habitzl gegenüber der APA erläuterte. Daher habe man lediglich gegen einige - nicht alle, weil sie teilweise verjährt sind - Einzeldelikte Berufung eingelegt. Für acht Aktivisten ist der Freispruch nun rechtskräftig, die übrigen fünf sind von den Berufungen betroffen.

Das entsprechende Schreiben sei heute, Freitag, beim Landesgericht Wr. Neustadt eingebracht worden und somit noch nicht an die Beschuldigten und ihre Anwälte zugestellt. Nähere Angaben könne man daher noch nicht machen, sagte Habitzl. Prinzipiell geht die Sache nun an das Oberlandesgericht Wien. Dieses hat zu entscheiden, ob sie dem erstinstanzlichen Urteil Folge leistet oder es aufhebt und entweder eine eigene Entscheidung trifft oder das Verfahren an die erste Instanz zurückverweist.

Balluch: „Erster positiver Schritt“

Als „ersten positiven Schritt“ bezeichnete der Ex-Erstangeklagte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, die teilweise Rechtskraft des Freispruchs, allerdings „mit Wermutstropfen“. Die Berufung bei einigen der Einzeldelikte sei offenbar „ein Versuch, das Gesicht zu wahren“, wie er zur APA sagte. Dies gehe allerdings zulasten der noch Betroffenen.

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