Facebook-Party: Keine Strafe für 15-Jährigen

Der Aufruf zur „Project Z“-Party in Klosterneuburg wird dem „Gastgeber“ keine verwaltungsrechtliche Strafe eintragen, sagte Bezirkshauptmann Wolfgang Straub. „Eine Partyeinladung über Facebook auszusprechen ist noch nicht verboten.“

Man könne dem Buben nichts vorwerfen, zumal er und seine Familie versucht hätten, die Party noch zu verhindern. „Dass sich so viele anmelden, dafür konnte er nichts“, meinte Straub. Die Polizei werde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft abgeben - ob diese den Schüler dann wegen Anstiftung zu einer Straftat zur Verantwortung ziehen werde, konnte Straub nicht sagen, er glaube aber „eher nicht“.

Schadenersatzforderungen an Rädelsführer?

Anzeigen und Schadensersatzforderungen sollen aber gegenüber den Rädelsführern ausgesprochen werden, die teilweise per Megafon dazu aufgerufen hätten, das Haus des vermeintlichen Gastgebers zu stürmen. Damit hätten sie zur Begehung einer Straftat aufgefordert.

Samstagabend waren rund 700 junge Leute vorwiegend aus Wien zur Villa in Klosterneuburg gepilgert, um Party zu machen. Nachdem sie das Haus verschlossen - und von der Polizei vorsorglich abgeschirmt - vorfanden, verlagerte sich das Fest auf die Straße. Der Jugendliche war laut Straub zwischenzeitlich bei den Großeltern untergebracht worden und die Mutter befand sich auf Dienstreise.

Anzeigen gegen Partybesucher

Zwischen zehn und 15 Partybesucher müssen bereits fix mit Anzeigen rechnen. Der Bezirkshauptmann geht aber davon aus, dass mit einer Überprüfung von Facebook weitere Identitäten geklärt und Randalierer ausgeforscht werden können.

Die Reaktionen der Nachbarn hat der Beamte selbst nur aus den Medien mitverfolgt. Er betonte jedoch, dass sich niemand wirklich bedroht gefühlt habe, da die Polizei mit fast 100 Mann im Einsatz war - die Anrainer „konnten halt vor allem bis nach Mitternacht nicht schlafen.“

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