VfGH weist SPÖ-Anträge ab

Der Verfassungsgerichtshof hat Anträge der SPÖ nach der im Juni 2008 erfolgten „Entmachtung“ von LH-Stv. Josef Leitner (SPÖ) zurückgewiesen. Durch die Wahl in die Landesregierung werde kein Anspruch auf „Einhaltung der Kompetenzzuteilungsregeln“ begründet.

Die Landes-SPÖ bzw. Leitner und Landesrätin Karin Scheele (SPÖ) hatten sich mit dem Begehren an den VfGH gewandt, Bestimmungen der Geschäftsordnung (der Landesregierung) als gesetzwidrig aufzuheben.

Leitner wurden 2008 Kompetenzen entzogen

Die Sozialdemokraten hatten Anfang Juni 2008 in der Landesregierung das Budget 2009 des Landes Niederösterreich abgelehnt. Die Konsequenz: Leitner wurden 14 Tage später die Kompetenzen in den Bereichen Wohnbauförderung und SPÖ-Gemeinden entzogen. Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) und LH-Stv. Wolfgang Sobotka (ÖVP) übernahmen die Agenden: Pröll die SPÖ-Gemeinden, Sobotka die Wohnbauförderung.

Die SPÖ entschied sich, vertreten durch Andreas Nödl, für den Weg zum VfGH. Der Wiener Rechtsanwalt argumentierte im Dezember 2010 u.a., dass die politische Degradierung Leitners mit dem Proporzprinzip unvereinbar sei, da dadurch das Mehrheitsprinzip in die Landesregierung Einzug halte.

ÖVP-Schneeberger: „Peinlich“

Es sei „fast beschämend“, wie sich der SPÖ-Landeschef bei Gericht immer wieder „kalte Füße“ hole, reagierte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger. Kompetenzzuteilung passiere auf dem Verhandlungsweg, da könne kein Richter entscheiden. Es sei „peinlich, wie politisch naiv Leitner ist“. Er verliere immer mehr an Reputation. Leitner sollte „zum Bürger und nicht zu Gericht gehen“, so Schneeberger.

SPÖ will Entscheidung analysieren

Bei der SPÖ Niederösterreich heißt es, dass man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erst analysieren will. Frühestens im Laufe des Donnerstages wird sie dann eine Stellungnahme dazu abgeben.

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