Zahl der Asylwerber auf unter 1.000 gesunken

Am Freitag ist das Ultimatum für die Asylsituation in Traiskirchen abgelaufen, Asylwerber wurden mit Bussen auf andere Standorte verlegt. Die Zahl der Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum ist wieder unter die 1000-Personen-Grenze gesunken.

Samstagfrüh herrscht in Traiskirchen wieder Routinebetrieb. In den letzten Tagen wurden rund 500 Flüchtlinge verlegt, in den nächsten Tagen sollen noch etwa 250 weitere folgen. Routinemäßig soll es in Zukunft aber nicht mehr passieren, dass aus der Erstaufnahme ein Daueraufenthalt in Traiskirchen wird, heißt es aus dem Innenministerium.

Verantwortung soll auf Bundesländer übergehen

Sobald das Verfahren für die Erstaufnahme abgeschlossen ist, soll die Verantwortung künftig auf die Bundesländer übergehen. Dass sich die Länder aussuchen können, welche Nationalitäten an Asylwerbern sie übernehmen, will man beim Ministerium gar nicht abstreiten. Alle Personen werden in einer Datenbank registriert und wer zuerst Interesse anmeldet, könne sich aussuchen, wen er haben will, sagt der Sprecher des Innenministeriums.

Bis Monatsmitte Schonfrist für Oberösterreich

Fakt ist aber, dass die Länder künftig Asylwerber übernehmen müssen, das machen seit Freitag alle Bundesländer bis auf Oberösterreich. Dort hat man noch bis Mitte Dezember Schonfrist, um der Übernahmevereinbarung nachzukommen - mehr dazu in Asylwerber verlassen bereits Lager.

Bürgermeister Fritz Knotzer

APA/Herbert Pfarrhofer

Knotzer als Bürgermeister für „baupolizeiliche Sicherheit zuständig“

„Gefahr in Verzug“ nach Überprüfung

Traiskirchen pocht in der Asylfrage auf die 100-prozentige Einhaltung der Aufteilungsquoten. Darauf hat Bürgermeister Fritz Knotzer (SPÖ) am Freitag in einer Pressekonferenz ebenso verwiesen wie auf „Gefahr in Verzug“ aufgrund einer feuerpolizeilichen Überprüfung in der Erstaufnahmestelle Ost. Im Haupthaus dürften demnach per Weisung und ab sofort nur mehr maximal 286 statt bis zu 720 Personen untergebracht sein.

Es gehe um die Sicherheit der Flüchtlinge ebenso wie der Bediensteten, Fluchtwege müssten garantiert bleiben, betonte Knotzer. Damit im Zusammenhang stehe auch, dass ebenfalls per Weisung eine Alarmierung, etwa im Brandfall, nun nicht mehr zum Portier, „sondern sofort an die Bezirksalarmzentrale und damit an die Feuerwehr“ erfolgt. Er sei als Bürgermeister für die baupolizeiliche Sicherheit zuständig, erinnerte Knotzer.