Traiskirchen: Streit um Kontrollrecht
Die Volksanwältin Terezija Stoisits fordert einmal mehr Kontrollrechte im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. Dabei beruft sie sich auf ein UNO-Abkommen vom Juli des vergangenen Jahres, das die Volksanwaltschaft befugt, menschenrechtliche Situationen zu prüfen. Mehr dazu in - Mehrheitsbeschränkung vs. Betreuung (news.ORF.at).
Knotzer versteht Ministeriumsentscheidung nicht
Die Volksanwaltschaft sei eines der höchsten Gremien in Österreich. Warum gerade dieser Institution der Zutritt zum Erstaufnahmezentrum Traiskirchen verwehrt bleiben soll, das kann Knotzer nicht verstehen. Denn, wenn in einem der Betreuungsquartiere etwas nicht in Ordnung sei, müsse das sowieso aufgezeigt und geändert werden, sagt der Bürgermeister.
Knotzer spricht sich für Schutz der Asylwerber und Asylwerberinnen im Erstaufnahmezentrum aus, ist jedoch klar für ein Kontrollrecht der Volksanwaltschaft. „Schon klar, dass man Asylwerber nicht fotografieren soll, aber die Volksanwaltschaft soll schon einen Zutritt haben.“
Ministerium stützt sich auf rechtliche Grundlagen
Im Innenministerium sieht man das anders. Das Zutrittsverbot für die Volksanwaltschaft stützt man dort auf rechtliche Grundlagen. Denn das Zusatzprotokoll der Anti-Folterkonventionen der UNO - auf das sich die Volksanwältin Stoisits beruft - sehe Kontrollrechte nur in Institutionen vor, in denen Freiheitsentzug herrsche. Im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen gebe es jedoch keinen Freiheitsentzug, dort gehe es um Betreuung, heißt es beim Innenministerium.