Bundesländer unterzeichnen Spekulationsverbot

Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und die neun Bundesländer haben sich am Mittwoch auf eine 15a-Vereinbarung geeinigt. Sie ist ein Zusatz zum Stabilitätspakt und enthält strengere Regeln dafür, wie Länder künftig mit Steuergeld umzugehen haben.

Dass die Regeln zu lasch seien, wie Kritiker behaupten, weist Fekter zurück: Es sei die „Optimallösung“ geworden. Am Mittwochnachmittag waren zwar nicht alle Landeshauptleute anwesend, aber sie sind alle dafür, sagt Fekter, dafür, dass man künftig mit Steuergeld nicht mehr spekulieren darf, und dass man sich kein „Körberlgeld“ auf riskanten Finanzmärkten suchen darf.

Erwin Pröll und Maria Fekter

APA/Georg Hochmuth

Maria Fekter (r.) und Erwin Pröll (l.) am Mittwochnachmittag bei der Unterzeichnung der 15a-Vereinbarung.

Fekter: „Keine Fremdwährungskredite“

Konkret heißt das zum Beispiel, erklärt Finanzminsterin Maria Fekter: „Fremdwährungskredite sind bei Privaten ja schon längere Zeit nicht mehr erlaubt und sollen daher auch in der öffentlichen Hand sukzessive abgebaut werden, soweit sie noch vorhanden sind und dann nicht mehr neu abgeschlossen. Es ist weiters nicht erlaubt, dass man Kredite aufnimmt und damit Spekulation betreibt, sondern es ist eine klare Finanzierungsplanung vorzulegen.“

Pröll: „Nur kleine Korrekturen im Portfolio“

Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sieht in den neuen Bestimmungen kein Problem. Sollte er Landeshauptmann bleiben, wie er sagt, dann werde er sich dafür einsetzen, die Vereinbarung so rasch wie möglich zu ratifizieren. Dass am Portfolio des Landes viel geändert werden müsste, glaubt er nicht: „Es ist in Wahrheit so, dass wir de facto im Zusammenhang mit dem Portfolio, das wir veranlagt haben, mit Sicherheit nur kleine Korrekturen vornehmen müssen. In Niederösterreich war es nie der Fall, dass wir Kredite aufgenommen haben, um mit denen zu spekulieren. Das ist ein vollkommen anderes Feld. Wir haben auch nicht spekuliert, sondern wir haben veranlagt, und das mit relativ hohen Sicherheiten, die wir dann noch nachgebessert haben.“

Damit die Bestimmungen künftig auch für Gemeinden und Städte gelten, müsste übrigens eine Ermächtigung via Verfassungsbestimmung her, sagt Fekter. Über diese werde gerade im Parlament verhandelt, man sei aber auch in dieser Frage optimistisch.