Bürgerbeteiligung: Schieder für Änderungen

„Keine Aufweichung des Anlegerschutzes“, sagt Finanz-Staatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) zur Forderung des Schuhherstellers Staudinger, der an seinem Finanzierungsmodell festhält. Schieder kann sich aber Gesetzesänderungen für Crowd Funding vorstellen.

Erleichterungen für private Unternehmensfinanzierungen, aber keine Aufweichung des Anlegerschutzes: Das hielt am Freitag im ORF-Mittagjournal Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) zur Forderung des Waldviertler Schuh-Rebellen Heini Staudinger fest, der sich weiterhin nicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) beugen und sein umstrittenes Finanzierungsmodell beibehalten will. Schieder kann sich eine Gesetzesänderung noch in dieser oder am Beginn der nächsten Legislaturperiode vorstellen, zumindest in Einzelbereichen des Gesetzes - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Schieder: Keine Aufweichung bei Anlegerschutz

Nach seinem mithilfe privater Anwälte eigenhändig formulierten „Gesetzesentwurf“ will Staudinger Firmen wie seine oder auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen im wesentlichen von der Bankkonzessionspflicht verschont sehen, sofern die Darlehen von Freunden oder Bürgern für betriebliche Investitionen aufgenommen werden. Hauptforderung Staudingers ist eine Ausnahme von der Kapitalmarktprospektpflicht bis 5 Mio. Euro. Jetzt sind 100.000 Euro die Grenze. Das hat der Waldviertler Schuh- und Möbelhersteller (GEA) Anfang der Woche in einer Pressekonferenz vorgestellt - mehr dazu in Staudinger präsentiert Gesetzesvorschlag.

Man müsse, so Schieder dazu, die Türen offen halten und darüber nachdenken, welche zusätzlichen Möglichkeiten Unternehmen erhalten sollen, abseits von Bankkrediten zu Geld zu kommen. Für Unternehmen, die sich über Anleihen finanzieren wollten, könnten die bürokratischen Hürden gesenkt werden. Schieder führte als Ideen Musterprospekte an, ebenso eine Subventionierung der Prospektpflicht und mehr Information. Was man nicht wolle: Dass Schutzbestimmungen wie die Aufklärungspflicht, das Kündigungsrecht der Darlehensgeber und dergleichen aufgeweicht werden.