Urteil: NÖ Pendlerhilfe diskriminierend

Wegen seiner Staatsangehörigkeit hat das Land NÖ einem türkischen Arbeiter die Pendlerhilfe für Einkommensschwächere verwehrt - jedoch zu Unrecht, wie nun das Landesgericht St. Pölten in zweiter Instanz erkannt hat.

Der 48-jährige Mann aus dem Bezirk Baden hatte das Land geklagt, weil er sich diskriminiert gefühlt hat. Seit seiner Kindheit lebt der 48-Jährige in Österreich, seit mehr als dreißig Jahren ist er durchgehend beschäftigt. Die Pendlerhilfe ist ihm trotzdem nicht gewährt worden, denn anspruchsberechtigt sind nur Österreicher und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes, argumentiert man in der zuständigen Abteilung des Landes.

Als soziale Leistung unterliege die Pendlerhilfe jedoch dem Gleichbehandlungsgebot. Pendler wegen ihrer Staatsangehörigkeit auszuschließen, sei daher nicht gerechtfertigt, heißt es im Urteil des Landesgerichtes Sankt Pölten. Dem türkischen Arbeiter ist daher die volle Pendlerhilfe zugesprochen worden, für die Verletzung seiner Würde erhält er außerdem 300 Euro Schadenersatz.

Land will nun auch andere Förderungen prüfen

Im Büro der zuständigen Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) sieht man das Urteil als Präzedenzfall und will nun auch alle anderen Förderungen überprüfen.