Jäger nach tödlichem Schuss vor Gericht

Wie konnte es dazu kommen, dass ein Treiber bei einer Wildschweinjagd plötzlich von einem Schuss getroffen wird und stirbt? Ein 55-jähriger Jäger muss sich dafür heute in Korneuburg vor Gericht verantworten. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

15 Meter - das ist die Distanz, die den Jäger und den 21-Jährigen trennte, als bei der Jagd in Unterolberndorf im Bezirk Mistelbach der tödliche Schuss fiel. Der junge Mann, der selbst keine Jagdprüfung hat und an diesem Tag als Treiber eingesetzt war, starb. Der alarmierte Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen - mehr dazu in 21-Jähriger bei Treibjagd getötet.

Laut Anklage wurde bei dem Jäger eine Alkoholisierung von 0,46 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Deswegen und wegen der kurzen Schussdistanz wirft die Staatsanwaltschaft Korneuburg dem 55-Jährigen Fahrlässigkeit vor. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Schneebedeckter Niederwald

ORF/Stangel

Das Waldstück, in dem sich der Fall abspielte.

Alkoholisierung löste Diskussion aus

Die leichte Alkoholisierung des Schützen - mit 0,46 ein Grad unter der Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer - löste in der Folge eine Diskussion aus. Die niederösterreichischen Grünen und der Tierschutzverein forderten null Promille bei der Jagd.

Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll (ÖVP) sprach sich klar gegen Alkohol vor oder während Gruppenjagden aus - mehr dazu in Pröll: „Alkohol hat bei Jagd nichts verloren“. Gesetzlich vorgeschriebenes Alkoholverbot gebe es keines, allerdings eine Unfallverhütungsvorschrift vom Landesjagdverband, der zufolge Alkohol bei der Jagd verboten ist, hieß es.