Spekulationsverbot: Landesregierung einig

Die Landesregierung hat am Dienstag die Zuweisung der 15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot an den Landtag beschlossen. NÖ sei damit Vorreiter in Sachen Transparenz, sagt Finanzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Sobotka.

Das Land setze außerdem den Weg der sorgfältigen Budgetgestaltung fort, ergänzte Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einer Aussendung. Die Richtlinien der 15a-Vereinbarung sehen unter anderem vor, dass bei der Finanzgebarung keine „vermeidbaren Risiken“ eingegangen werden, wie zum Beispiel Kreditaufnahmen nur zum Zweck der Veranlagung oder Derivatgeschäfte ohne Grundgeschäft.

„Einige Assets hätten Richtlinie nicht entsprochen“

Solche Elemente waren in der Veranlagung des Wohnbaugeldes enthalten, sagt Sobotka. Aber wenige, und die würden seit vier Jahren abgebaut und seien jetzt nur noch im Promillebereich: „Warum haben wir nicht diesen Ertrag über all die Jahre gemacht? Weil wir risikoarm veranlagt haben, aber es hat sicherlich ein paar Assetklassen gegeben, die bei uns dieser Richtlinie nicht entsprochen hätten“, so Sobotka. Seit dem Jahr 2009 werde das Portfolio nun sukzessive umgebaut und entspreche im Wesentlichen den derzeitigen Stabilitätsrichtlinien und letztlich auch der 15a-Vereinbarung.

Nach den neuen Bestimmungen überwacht ein Koordinationskomitee die Einhaltung der Richtlinien und der Rechnungshof erstellt die notwendigen Gutachten. Alle Expertisen und Entscheidungen werden im Sinne einer umfassenden Transparenz veröffentlicht. „Der Ball liegt jetzt bei den Oppositionsparteien im Nationalrat, die einen bundesweiten Beschluss aus wahltaktischen Gründen weiterhin blockieren", so Sobotka.

„Nicht nur davon reden, sondern beschließen“

Er fordert daher "alle dazu auf, nicht nur vom Spekulationsverbot zu reden, sondern auch endlich entsprechende Richtlinien zu beschließen.“ Bereits in der ersten Arbeitssitzung des neu gewählten Landtages am 23. Mai soll die 15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot auf der Tagesordnung stehen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Herbst beschlossen werden.

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