Fall Kührer: Schuldspruch wegen Mordes

Ist der Angeklagte des Mordes an Julia Kührer schuldig oder nicht? Darüber haben am Dienstag im Landesgericht Korneuburg acht Geschworene entschieden - und den Beschuldigten wegen Mordes schuldig gesprochen.

19.36 Uhr: Der Richter verliest das Strafmaß. Michael K. wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Als mildern wertete das Schwurgericht die Unbescholtenheit des Mannes, erschwerend waren das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen sowie das besonders pietätlose Nachtatverhalten, so der Richter: „Es ist schwierig, die richtigen Worte zu finden.“

19.34 Uhr: Der Beschuldigte ist auch schuldig, Julia Kührer Crystal Meth überlassen zu haben. Das Ergebnis der Geschworenen: 8:0 Stimmen.

19.32 Uhr: Der Obmann der Geschworenen verliest den Wahrspruch: Der Beschuldigte wird mit 7:1 Stimmen des Mordes an Julia Kührer schuldig gesprochen.

19.31 Uhr: Die Strafsache K. wird ein letztes Mal aufgerufen. Der Beschuldigte wird in den Gerichtssaal geführt, die Fotografen und Kameraleute werden hinausgebeten.

19.22 Uhr: Die Anwälte treffen wieder am Landesgericht in Korneuburg ein, der Verhandlungssaal wird geöffnet. Man wartet auf die Urteilsverkündung. Wie weit die Beratungen vorangeschritten sind, ist unklar, darüber wird nur spekuliert.

14.54 Uhr: Die Geschworenen ziehen sich für die Beratung zurück.

Angeklagter: „Keinen Grund gehabt, Julia was anzutun“

14.52 Uhr: Der Angeklagte hat das letzte Wort. Er steht auf. Es ist ganz leise im Saal. „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an. Ich hätte keinen Grund gehabt, Julia Kührer etwas anzutun. Wenn ich gewusst hätte, dass eine Leiche in meinem Keller liegt, hätte ich mich anders verhalten“, so der 51-Jährige.

14.49 Uhr: Mit den Worten „Wir haben nicht den geringsten Beweis, dass es so war, wie es der Staatsanwalt sieht“ endet das Plädoyer des Verteidigers.

Prozessende im Fall Kührer

ORF / Gernot Rohrhofer

Verteidiger Farid Rifaat

14.39 Uhr: Der Verteidiger fasst noch einmal einige Indizien zusammen und äußert seine Bedenken. Was den Zutritt eines möglichen anderen Täters betrifft, so sagt er: „Der Angeklagte war so viel unterwegs, am allerwenigsten war er in seinem Haus in Dietmannsdorf. Er war nicht der Hüter des Hauses.“

Rifaat: „Wenn ich mit dem Ableben etwas zu tun habe, habe ich alle Zeit der Welt, etwas zu machen, dass man gar nichts findet. Wenn ich aber nur beschränkten Zugang habe, muss ich mir was überlegen, weil ich ja nicht ständig dort wohnhaft bin. Das heißt, ich bringe die Leiche ins letzte Winkerl, weit weg vom Eingang, sodass man sie nicht findet.“

14.10 Uhr: Sein Mandant sei medial vorverurteilt gewesen, sagt Rifaat und weist dabei auf ein Printmagazin hin. Deswegen habe der Verteidiger auch im Vorfeld des Prozesses zu einer Pressekonferenz geladen.

14.01 Uhr: Der Verteidiger fasst die Aussagen einer Zeugin zusammen. Sie habe während der Ermittlungen sowie bei der Verhandlung im Landesgericht ihre Angaben immer wieder geändert. „Was stimmt denn jetzt?“

Verteidiger: „Was wissen wir sicher?“

13.54 Uhr: „Was wir wissen ist, dass Julia am 27. Juni 2006 in Pulkau aus dem Bus gestiegen ist. Das nächste, was wir sicher wissen ist, dass ihre sterblichen Überreste am 30. Juni 2011 gefunden wurden.“ Was dazwischen passiert sei, darüber gebe es verschiedene Spekulationen, so der Verteidiger sinngemäß.

13.47 Uhr: „Unser Leben hat einen historischen Verlauf, einen zeitgeschichtlichen Ablauf“, so Rifaat. Das sei hier insofern von Bedeutung, als dass es um einen langen Zeitraum gehe. Es gelte zu bewerten, was welche Zeugen wann gesagt haben. „Was wissen wir sicher? Was können wir annehmen? Welche Schlussfolgerungen sind möglich?“

13.40 Uhr: Nach einer kurzen Pause beginnt Verteidiger Farid Rifaat mit seinem Schlussplädoyer.

Opferanwalt: „Angeklagter ist Gschichtldrucker“

13.29 Uhr: Ganzger beschreibt den Angeklagten als „Gschichtldrucker“. Es seien viele Fakten zusammengetragen worden. „Ich bin nicht der Meinung, dass der Staatsanwalt Teil einer Verschwörungstheorie ist, wie der Angeklagte sagt.“

13.25 Uhr: Opferanwalt Gerald Ganzger beginnt sein Schlussplädoyer. Er berichtet, wie schwierig die Situation über die Jahre für die Eltern Kührers war. „Kein einziges Mal haben die Eltern nach Rache gerufen. Die Mutter hat gesagt, ich will Gerechtigkeit.“

Prozessende im Fall Kührer

ORF / Gernot Rohrhofer

Opferanwalt Gerald Ganzger (Mitte)

Staatsanwalt: „Julia Kührer ist ermordet worden“

13.20 Uhr: Die abschließende Frage des Staatsanwaltes lautet: „Wer soll denn dafür verantwortlich sein, wenn es nicht er ist?“ Der Staatsanwalt beendet seine Ausführungen.

13.15 Uhr: Der Staatsanwalt stellt Fragen: „Warum wird die Leiche angezündet? Warum wird sie in diesem Erdkeller versteckt?“ Und dann wird er deutlich bei seinen Ausführungen: „Es bleibt uns nur eine einzige Todesursache übrig. Und das ist Mord. Julia Kührer ist am 27.6.2006 ermordet worden.“

13.05 Uhr: „Ich habe immer wieder Stimmen bei diesem Prozess gehört, dass der Angeklagte jemanden decken könnte. Aber so ist dieser Mann nicht, der hier angeklagt ist.“ Laut Staatsanwaltschaft hat Kührer den 27.6.2006 nicht überlebt.

12.50 Uhr: Nach der Tat hat der Angeklagte den Leichnam Kührers in seinen Erdkeller in Dietmannsdorf gebracht und dort verbrannt, sagt der Staatsanwalt. Mit einem Molotowcocktail habe er die Leiche angezündet. Ein Video auf der Leinwand zeigt das nachgestellte Brandgeschehen des Brandgutachters. Es wird ruhig im Gerichtssaal, der Staatsanwalt schweigt etwa eine halbe Minute.

„Erwürgen wahrscheinlichste Todesursache“

12.47 Uhr: „Dann hat er Kührer am Hals gepackt und zugedrückt. Erwürgen erscheint als die wahrscheinlichste Todesursache“, so der Staatsanwalt. Er verweist bei dieser Ausführung auf das Gutachten des Gerichtsmediziners.

12.45 Uhr: Auf der Leinwand ist ein Zeitungsartikel zu sehen, wo sich der Beschuldigte als „Mister Pit Bull“ bezeichnet. Laut Staatsanwalt soll er in der Videothek auf Kührer eingeschlagen haben. Das beweise das gerichtsmedizinische Gutachten.

12.40 Uhr: Der Angeklagte schüttelt immer wieder seinen Kopf bei den Ausführungen des Staatsanwaltes. Er blickt zu Boden.

12.35 Uhr: Er spricht den Drogenkonsum Kührers an. "Es gibt begründete Hinweise auf Methamphetamin im Gehirn von Julia Kührer. Kührer und ihre Freundin hätten die Drogen in der Videothek des Angeklagten bekommen.

Letzter Tag im Kührer-Prozess

ORF / Gernot Rohrhofer

Staatsanwalt: „Beschuldigter hochgradig sexualisiert“

12.30 Uhr: Der Angeklagte ist „hochgradig sexualisiert“ gegenüber jungen Mädchen, sagt der Staatsanwalt. Er liest Google-Sucheinträge des Beschuldigten vor, die auf seinem PC nachgewiesen werden konnten, etwa „Sex mit toten Frauen“.

12.20 Uhr: Laut Staatsanwalt soll der Angeklagte ein reges Interesse an Julia Kührer gehabt haben. Generell soll der Beschuldigte seine Sexualität nach außen getragen haben. Auf der Leinwand wird eine Aufnahme der Videothek gezeigt. Einmal mehr verweist der Staatsanwalt nicht nur auf die Sexualität des Angeklagten, sondern auch darauf, dass er beim Verschwinden von Kührer mit seinem Mobiltelefon in Pulkau eingeloggt war.

12.15 Uhr: Die Mittagspause endet. Der Staatsanwalt beginnt sein Schlussplädoyer. „Ich möchte meinen Vortrag mit einer Präsentation unterstützen“, heißt es zu Beginn seiner Ausführungen. Auf einer Leinwand sieht man ein Foto des Grundstücks in Dietmannsdorf. Der Zugang zum Erdkeller ist zu sehen.

Zwei Fragen an die Geschworenen

11.20 Uhr: Die Geschworenen müssen darüber entscheiden, ob der Angeklagte Julia Kührer vorsätzlich getötet hat, sowie ob er ihr Suchtgift, nämlich Crystal Meth, überlassen hat. Die Schlussplädoyers sind noch ausständig. Sie sollen nach einer Mittagspause um 12.15 Uhr folgen.

11.07 Uhr: Nach einer kurzen Pause, hat sich der Richtersenat zur Beratung zurückgezogen. Über die Fragen, die an die Geschworenen gerichtet werden, wird beraten.

10.25 Uhr: Verteidiger Farid Rifaat übergibt dem Richtersenat zwei Auszüge einer Statistik. Er möchte auf die Möglichkeiten anderer Todesursachen des Opfers hinweisen. Unter den Sterbefällen im vergangenen Jahr gab es in Österreich drei Todesopfer in der Altersgruppe 15 bis 20 Jahre, die an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung starben. Das gerichtsmedizinische Gutachten ergab, dass Julia Kührer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf natürliche Weise gestorben ist - mehr dazu in Kührer: Sechs Gutachten erörtert.

9.57 Uhr: Staatsanwalt und Verteidiger bitten um Verlesung diverser Beschlüsse. Der Richter liest diese vor.

Richter: „Bleiben Sie bei Ihrer Verantwortung?“

9.35 Uhr: Nach den Aussagen des Hundeführers und der Gutachterin bittet Richter Neumar den Angeklagten, in der Mitte des Saals Platz zu nehmen. „Ich nehme an, Sie bleiben bei Ihrer Verantwortung?“ Der 51-Jährige nickt mit dem Kopf und sagt leise „Ja“.

9.20 Uhr: Sowohl die zusätzlich angeforderte Gutachterin als auch jener Polizist, der einen Leichenspürhund geführt hat, sind am Dienstagvormittag im Landesgericht Korneuburg geladen.

Zwei von drei Beweisanträgen stattgegeben

9.07 Uhr: Der Richter verkündet die Entscheidung, zwei von drei Beweisanträgen wird stattgegeben. Abgelehnt wird jener vom Verteidiger geforderte Lokalaugenschein in Dietmannsdorf und Pulkau. Zugestimmt wird jenen Anträgen, wonach eine weitere Gutachterin angehört wird ebenso wie ein Polizist, der in die Ermittlungen mit einem Leichenspürhund involviert war.

9.02 Uhr: Der Richtersenat zieht sich zurück, um über die vom Verteidiger gestellten Beweisanträge zu entscheiden.

9.00 Uhr: Das Interesse an dem Prozess im Fall um Julia Kührer ist auch am letzten Tag weiterhin groß. Viele Gerichtskiebitze haben wie in den vergangenen Tagen ihre Plätze im Schwurgerichtssaal eingenommen. Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. Fragen von Journalisten, wie es ihm gehe und wie er sich heute am Urteilstag verantwortet, bleiben unbeantwortet.

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