Fall Kührer: Berufung wegen Fehler

Der Angeklagte im Fall Kührer wurde am Dienstag nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger hat bereits Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Er führt nicht näher genannte juristische Fehler beim Verfahren ins Treffen.

Was bleibt am Ende eines langen Indizienprozesses? Was hat zum Schuldspruch geführt? Die Geschworenen, die den Angeklagten mit 7:1 Stimmen für schuldig befunden hatten, mussten keine Erklärung zu ihrer Entscheidung abgeben. Ihrem Urteil liegt wohl ein Gesamtbild zugrunde, dass sich aus vielen kleinen Teilen zusammensetzt, mehr dazu in Fall Kührer: Schuldig wegen Mordes.

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Im konkreten Fall könnte die DNA-Spur des Angeklagten, die auf der Decke in der Julias sterbliche Überreste gefunden wurde, für die Geschworenen schwer gewogen haben. Oder die Tatsache, dass Kührers Leichnam in die gleichen Jutesäcke gepackt war, wie sie der Angeklagte beim Vergraben seiner verstorbenen Hunde verwendet hatte. Es gab jedenfalls bis zum Schluss keine Beweise, aber viele Indizien, die zum Schuldspruch geführt hatten.

Mutter findet Schuldspruch gerecht

Der Schuldspruch im Korneuburger Mordprozess um den Tod von Julia Kührer bedeute für die Mutter jene Gerechtigkeit, die sie sich gewünscht hatte, sagte Opferanwalt Gerald Ganzger am Mittwoch zur APA. Er habe sie sofort nach dem - nicht rechtskräftigen - Urteil am Dienstagabend verständigt und dann noch ein längeres Telefongespräch geführt. Im Gerichtssaal waren die Eltern am Dienstag nicht gewesen. Das Gericht erkannte den Eltern den geforderten symbolischen Betrag von je 100 Euro zu. Nichts könne den Verlust der Tochter wiedergutmachen, so Ganzger.

Verteidiger sieht juristische Fehler

Doch der Verteidiger Farid Rifaat will den Ausgang des Prozesses nicht hinnehmen: Er hat noch am Dienstagabend Berufung und Nichtigkeit angemeldet. Konkret ortet er juristische Fehler und hält mehrere Punkte in dem Verfahren für überprüfungswürdig, mehr wollte er dazu vorerst nicht sagen.

Ob eine Nichtigkeit vorliegt, das muss nun der Oberste Gerichtshof (OGH) prüfen. Werden Mängel bestätigt, dann könnte der OGH das Urteil aufheben. Das würde bedeuten, dass der Prozess in erster Instanz am Landesgericht Korneuburg mit anderen Geschworenen und Richtern neu aufgerollt werden muss.

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