Hypo NÖ bekommt Geld zurück

Die Hypo NÖ-Gruppe bekommt jetzt die Strafzahlung von 58 Millionen Euro, zu der sie vor zwei Jahren von der Finanzmarktaufsicht verdonnert worden ist, zurück. Das entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof. Die FMA will die Ermittlungen aber erneut aufnehmen.

Begründet hatte die FMA die Strafe damals damit, dass die Hypo die gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen überschritten hätte. Die Hypo Niederösterreich hatte in der in Irland ansässigen Zweckgesellschaft Augustus Wertpapiere geparkt. Dafür hatte sie von der damaligen landeseigenen Hypo Investmentbank einen Kredit in der Höhe von 800 Millionen Euro erhalten. Die Finanzmarktaufsicht sah darin eine Überschreitung der gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen und die Hypo zu einer Strafzahlung von 58 Millionen Euro aufgefordert.

Bank wird Geld jetzt wieder zurückfordern

Die Bank hat daraufhin Beschwerden bei den Höchstgerichten eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt den Bescheid der Finanzmarktaufsicht aufgehoben, heißt es in einer Mitteilung der Bank. Der Grund dafür: Die Gesellschaft „Augustus“ sei zur Kreditinstitutsgruppe zu zählen und damit sei die Strafzinsenvorschreibung unberechtigt.

Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen die Aufsichtsräte im Juni sei dies ein weiterer großer Erfolg in dem seit Jahren laufenden Rechtsstreit in der Causa Augustus, so Burkhard Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo NÖ-Gruppe. Die Bank wird nun die 58 Millionen Euro, die sie vorab bezahlt hat, wieder zurückfordern.

Die FMA sieht sich gerade durch den VwGH-Bescheid zu neuen Ermittlungen beauftragt, am Ende könnte es entweder keinen neuen Bescheid geben oder aber einen Ersatzbescheid mit demselben Inhalt, aber einer anderen Begründung.

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