Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro

Der Heizkostenzuschuss für den heurigen Winter wurde am Dienstag in der Landesregierung beschlossen. Er beträgt so wie im Vorjahr 150 Euro. Gerechnet wird mit 25.000 Antragssteller.

Heuer ist damit zu rechnen, dass etwa 25.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher den Heizkostenzuschuss beantragen. Davon geht die zuständige Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP)aus. Vergangenes Jahr wurde der Zuschuss insgesamt in 23.000 Fällen ausbezahlt. Anspruch auf die Unterstützung haben Menschen mit sehr niedrigem Einkommen unter dem Richtsatz der allgemeinen Sozialversicherung.

Beantragen muss man Zuschuss bei der Gemeinde

Personen, die die Mindestpension beziehen, aber auch Frauen und Männer, die Teilzeit arbeiten, die Mindestsicherung beziehen oder arbeitslos sind, können den Heizkostenzuschuss bei der Gemeinde beantragen, sagte Barbara Schwarz.

„Wir wollen wir einfach einen Zuschuss leisten für das Einheizen, wir wollen allen Bedürftigen Plaungssicherheit geben und auch die Möglichkeit schon frühzeitig Preisvergleiche anzustellen, auch deshalb haben wir den Zuschuss schon relativ zeitlich beschlossen“, sagte Schwarz.

Heizen ist für viele keine Selbstverständlichkeit

„Die Heizkosten treffen Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, viel härter als andere. Für sie ist das Heizen keine Selbstverständlichkeit. Der Zuschuss ist ein wichtiger Beitrag, um sozial Schwachen ein menschenwürdiges Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen“, ergänzte der ebenfalls für soziale Agenden zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ). Wenn es etwa 25.000 Antragsteller gibt, dann müsse man mit rund 3,7 Millionen Euro an Kosten für den Zuschuss rechnen.

Einkommensgrenzen (Brutto) für 2013

  • Alleinstehend: 837,63 Euro
  • Alleinerziehend, 1 Kind: 966,88 Euro
  • Alleinerziehend, 2 Kinder: 1.096,12 Euro
  • Alleinerziehend, 3 Kinder (1): 1.225,36 Euro
  • Ehepaar, Lebensgefährten: 1.255,89 Euro
  • Paar, 1 Kind: 1.385,13 Euro
  • Paar, 2 Kinder: 1.514,37 Euro
  • Paar, 3 Kinder (1): 1.643,61 Euro
  • 3. erwachsene Person (2): 418,25 Euro

(1) Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 129,24 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

(2) Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 418,25 hinzuzurechnen.

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