Freispruch nach Vergewaltigung

In Wiener Neustadt ist am Dienstag ein 31-Jähriger wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden. Der Mann wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er soll bei der Badener Bahn über eine Frau hergefallen sein.

Wegen Vergewaltigung hat sich ein Angeklagter am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Er soll sein Opfer im Juni dieses Jahres auf einer Böschung an einer Station der Badener Bahn zum Beischlaf gezwungen haben. Der 31-jährige Mann wurde im Zweifel freigesprochen, erhielt aber wegen eines Betrugs sechs Wochen bedingt.

Laut Anklage soll der Mann die Frau in der Badener Bahn kennengelernt haben, als diese sich nach der Station Traiskirchen erkundigte. Als der Zug in Vösendorf einfuhr, sagte er ihr, dass sie das Ziel erreicht habe, half der Frau beim Aussteigen mit ihrem Gepäck und soll diese dann auf einer Böschung zum Beischlaf gezwungen haben. Der Gegenwehr des Opfers sei er mit Gewalt, u.a. durch Würgen, begegnet.

Angeklagter: „Dachte, sie sei Prostituierte“

Für den Verteidiger des Zeitungsverkäufers stand Aussage gegen Aussage. Die Frau habe seinen Mandanten angezeigt, weil er entgegen der vorangegangenen Vereinbarung keine 50 Euro für das schnelle Abenteuer zahlte. Der Angeklagte selbst schilderte via Dolmetscherin, dass er aufgrund der Art, wie sie ihn angelächelt habe, angenommen hätte, sie sei eine Prostituierte. 50 Euro habe die Frau verlangt, er hatte aber nur 20 mit. Ihre - im Spital festgestellten - Würgemale am Hals konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Nach dem Geschehen an der Böschung habe er sich zu seinem Standplatz bei einem Lebensmittelmarkt gestellt.

Der damals nach der Anzeige der Frau erhebende Polizist hatte am Tatort ihre Unterwäsche sichergestellt. Die Frau war alkoholisiert gewesen - vier Stunden nach der Anzeige hatte sie noch mehr als zwei Promille im Blut. Ihre kontradiktorische Befragung wurde den Schöffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Der Schuldspruch wegen Betruges erfolgte wegen der Bezahlung: Der Mann hätte 50 Euro vereinbart, obwohl er wusste, dass er diese Summe nicht besaß.