Abstimmung über Windpark ungültig

In Grabern (Bezirk Hollabrunn) wurde im Jänner bei einer Volksbefragung darüber abgestimmt, ob in der Gemeinde Windräder gebaut werden sollen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Abstimmung nun aber für ungültig erklärt.

55 Prozent der Wählerinnen und Wähler hatten sich bei der Volksbefragung im Jänner für den Windpark ausgesprochen. Laut Verfassungsgerichtshof war die Fragestellung aber rechtswidrig formuliert. Begründet wird das Urteil damit, dass der Gemeinderat nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches eine Volksbefragung anordnen könne. Darüber hinaus sei nicht erkenntlich gewesen, ob die Gemeinde mit der Befragung ihre Kompetenzen einhalte, so der Verfassungsgerichtshof.

Gestattungsvertrag bereits beschlossen

Für die örtliche Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Grabern“ ist dieses Urteil ein Etappensieg. Sie hatte das Ergebnis der Volksbefragung angefochten - mehr dazu in Windräder: Gegner befürchten „Wildwuchs“. Allerdings hatte der Gemeinderat Grabern zuvor bereits einen Gestattungsvertrag mit der EVN über die Errichtung eines Windparks beschlossen, unterschrieben wurde aber noch nichts.

Land NÖ will „Wildwuchs“ entgegenwirken

Nun ist das Land Niederösterreich am Zug, das derzeit Zonierungspläne ausarbeitet, um einem Wildwuchs an Windrädern entgegenzuwirken. Darin wird festgelegt, an welchen Stellen in Zukunft Windräder gebaut werden dürfen. Sind die Pläne fertiggestellt, ist es auch möglich, dass in Grabern keine Windparks mehr errichtet werden dürfen.

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