Versuchter Mord: OGH bestätigt Schuldspruch

Im Jänner 2012 ist ein Ehepaar in Oeynhausen (Bezirk Baden) brutal in seinem Haus überfallen worden. Jetzt hat der OGH den Schulspruch für den Hauptangeklagten bestätigt. Er muss für 19 Jahre ins Gefängnis.

Im Fall der brutalen Einbrecher von Oeynhausen (Bezirk Baden), die am 24. Jänner 2012 einen damals 76 Jahre alten Mann mit einer Stahlrute halb tot geschlagen und seine um ein Jahr ältere, schwerkranke Ehefrau mit einem Elektroschocker misshandelt hatten, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vor kurzem den Schuldspruch für den Hauptangeklagten bestätigt. Der Mann war im vergangenen April vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden - mehr dazu in Ehepaar misshandelt: 19 Jahre Haft.

Ehepaar brutal gefoltert und malträtiert

Der 44-Jährige war gemeinsam mit einem flüchtigen Komplizen über ein Kellerfenster in das Haus des Ehepaars eingedrungen. Die Einbrecher, die wussten, dass der 76-Jährige als Automaten-Aufsteller gearbeitet hatte, erwarteten sich reiche Beute. Nachdem sie dem 76-Jährigen, der ihnen mit einem Messer und einer Gaspistole entgegentrat, eine Stahlrute zehn bis 15 Mal auf Kopf und Rücken geschlagen hatten, fesselten ihn die Eindringlinge mit Klebebändern, fügten ihm mit seinem Messer Schnittverletzungen an Händen und im Brustbereich zu und traten und schlugen weiter auf ihn ein, bis sich der Mann tot stellte.

Danach wandten sich der Angeklagte und sein Komplize der Ehefrau zu, die - mehrere Monate nach der Tat an einem Herzinfarkt starb. Ob ein Zusammenhang zu dem Überfall besteht, konnte beim Prozess nicht geklärt werden.

OGH sieht keine Berechtigung einer Nichtigkeit

Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten komme keine Berechtigung zu, beschied der OGH nun in einer nichtöffentlichen Sitzung. Sein Verteidiger hatte in seinem Rechtsmittel unter anderem damit argumentiert, aus einem Gutachten würden sich „Hinweise auf das Vorliegen von Fahrlässigkeit“ ergeben. Bei der Strafbemessung ortete der Anwalt „definitiv eine Überschreitung des Ermessensspielraums“. Für den OGH waren diese Feststellungen „nicht nachvollziehbar“.

Offen ist noch, ob es bei der verhängten Freiheitsstrafe bleibt. Die Berufung gegen die 19 Jahre wiesen die Höchstrichter dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu.

Rechtskräftig sind mittlerweile auch die Schuldsprüche für zwei Mittäter, die an dem Überfall in untergeordneten Rollen beteiligt waren. Sie hatten in erster Instanz wegen Beteiligung am schweren Raub bzw. Beteiligung am schweren Einbruchsdiebstahl neun Jahre bzw. zweieinhalb Jahre ausgefasst. Die zwei Männer hatten den Tatort ausgekundschaftet, Einbruchswerkzeuge und Waffen organisiert, Aufpasserdienste geleistet und das Fluchtfahrzeug gelenkt.