Wirbel um erschossene Katzen in Gaindorf

Große Aufregung herrscht in Gaindorf (Bezirk Hollabrunn) um einen „Katzenmörder“, so die lokale Presse. Innerhalb eines Monats wurden drei Hauskatzen erschossen. Streunende Katzen müsse er schießen, um Wildtiere zu schützen, sagt ein Jäger.

Eigentlich ist Gaindorf, eine Katastralgemeinde von Ravelsbach, ein ruhiges Dorf. Die Katzenbesitzer sind aber beunruhigt, denn sie fürchten um das Leben ihrer Katzen, sagt Sabine Windberger: „Leider gibt es einen Tierhasser, der uns die Katzen abknallt, der sagt, Katzen sind eine Gefahr für sein Wild, das finde ich nicht richtig.“

Kleine Katze in der Wiese

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„Katzenmörder“ war in einer Zeitung zu lesen. Mit den jüngsten drei Fällen habe er nichts zu tun, sagt Anton Winkler, der Jagdleiter von Gaindorf. Allerdings habe er schon etliche streunende Hauskatzen erschossen.

Jagdleiter: „Habe Katzen geschossen, so wie Füchse“

„Katzenmörder? Wenn ich schon ein Mörder bin, dann bin ich ein Rehmörder, ein Hasenmörder, ein Mausmörder, Sie können es sich aussuchen, alles getötet. Ich fühle mich nicht als Mörder, aber ich habe schon Katzen geschossen, genauso wie Füchse und ähnliches Getier“, so Jagdleiter Winkler.

Katze im Schnee

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„Wenn ich so etwas höre, krieg‘ ich solche Kabeln. Wirklich! Ich meine, was glauben denn die, die Jäger“, regt sich Katzenbesitzer Heinz Robatiz auf. „Ich lasse mir einreden, der Jäger erwischt eine Katze, wenn sie gerade einem Tier nachrennt. Aber nicht einfach so, dass sie da läuft, und dann darf ich sie abknallen. Das finde ich nicht richtig“, meint Sabine Windberger.

Jagdgesetz gibt klare Richtlinien vor

Das Gesetz gibt dem Jäger Recht, denn im Paragraph 64 des Niederösterreichischen Jagdgesetzes heißt es, dass die Jagdorgane berechtigt sind, Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen, zu töten. „Die Freiheit der Katze endet nach 300 Metern laut Gesetz - und dann beginnt die Freiheit des Wildes. Und dafür bin ich zuständig“, erklärt Jagdleiter Anton Winkler.

Katzen im Korb

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Bis zu einer Entfernung von 300 Metern sind Katzen als Heimtiere geschützt, wenn sie von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden weiter entfernt sind, dann gelten sie juristisch als sogenanntes Raubzeug.

Weil Katzen von Natur aus streunen würden und diese Grenze nicht erkennen könnten, fordert der Niederösterreichische Tierschutzverband ein allgemeines Katzenjagdverbot. Der Niederösterreichische Landesjagdverband sieht keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. In einer Stellungnahme heißt es: „Tierschutz kann nicht beim Heimtier enden“.