Drohnen: Turbulenzen beim Datenschutz

Drohnen sind mit einer Kamera ausgestattet. Immer öfter werden sie von Hobbyfliegern verwendet. Sie fliegen über der rechtlichen Grauzone, denn noch ist nicht geklärt, was Privatdrohnen filmen dürfen und was schon in den Bereich der Spionage fällt.

Es sind ferngesteuerte kleine Flieger, die mit Kameras ausgestattet wurden. Bisher wurden sie hauptsächlich von Militärs verwendet. Doch immer öfter fliegen auch Hobbypiloten. Häufig basteln sie selbst an ihren Fluggeräten und statten sie mit Kameras aus.

Marcus Jarmer etwa lässt seine selbstgebauten Fluggeräte an den Wochenenden am Modelflugplatz Vogelweide-Wienerwald (Bezirk Mödling) steigen, auch seine Freunde bringen ihre Flieger mit. Hier hört man das Wort „Drohne“ nicht gern. Es sei zu militärisch, zu negativ behaftet und habe mit Modellbau nichts zu tun, heißt es hier. Derzeit liegen besonders die sogenannten Multicopter im Trend.

zivile Drohne Flugobjekt

ORF

Zivile Drohne mit einer Kamera

Jarmer: „Jeder kann damit fliegen“

Mittlerweile gibt es die Einstiegsklasse auch für jene, die von Modellsport nur wenig verstehen, so Marcus Jarmer. „So ein Gerät kann man mit Akku und Ladegerät kaufen. Das kriegt man schon mit der Fernbedienung dazu. Das steck ich ein, schalt es an, geh auf die Wiese. Im Prinzip kann damit jeder fliegen.“ Dennoch sei es mehr als nur ein Spielzeug. Besonders spannend wird es, wenn Kameras montiert sind.

Die Kameras können selber montiert werden. Es kann also im Grunde jeder mit einem Modellflieger Luftaufnahmen machen, ob vom Modellflugplatz oder vom Grundstück des Nachbarn. Genau das kann allerdings zu Konflikten mit dem Datenschutzgesetz führen, sagt Hans Zeger von der ARGE Daten. „Wenn ich so eine Drohne mit einer Videokamera ausstatte, dann kann ich natürlich in die Privatsphäre anderer Personen eingreifen. Und das Datenschutzgesetz sagt, jede Aufnahme persönlicher oder personenbezogener Daten ist verboten. Außer, ich habe einen Ausnahmetatbestand.“

Neues Luftfahrtgesetz ab Jänner

Das Problem sei aber, dass vom Gesetzgeber her nicht genau definiert ist, was solche Ausnahmetatbestände sind, kritisiert Zeger. Dabei komme es weniger auf die Absicht an, sondern eher auf die Tatsache, dass man mit technischen Mitteln in die Privatsphäre eines anderen eingreifen könnte, so Zeger.

TV-Hinweis:
Eine ausführliche Reportage zu dem Thema sehen Sie im „Report“ in der ORF TVthek

Am 1.1.2014 tritt eine Novelle des Luftfahrtgesetzes in Kraft. Zum Schutz der Privatsphäre finden sich darin keine konkreten Bestimmungen. Das Gesetz lege aber zumindest fest, wie zivile Drohnen in Zukunft eingesetzt werden dürfen, sagt Markus Pohanka von der Luftfahrbehörde Austro Control. „Wenn ein Hobbyflieger damit Geld verdienen möchte, braucht er dazu die Genehmigung der Austro Control. Solange er Sichtkontakt zu seinem Fluggerät behält, sind die Auflagen niedrig. Steuert er hingegen eine Kamera ohne Sichtkontakt, kommen hohe Auflagen hinzu.“

Pilotenschein benötigt

Ein solches Fluggerät werde wie ein ganz normales Flugzeug behandelt und man brauche sogar einen Pilotenschein dafür, so Pohanka. Für Hobbyflieger bedeutet das in Zukunft: Maximal 150 Meter hoch und im Umkreis von 500 Metern.

Am Modellflugplatz Vogelweide-Wienerwald zählt allein der Spaß am Fliegen und an allem, was dazugehört. Marcus Jarmer hofft, „dass der Hype bald wieder abflaut und man einfach wieder fliegen kann, ohne als Spion gesehen zu werden, sondern einfach als Bastler.“ Turbulenzen drohen den fliegenden Kameras vor allem rund um das Thema Datenschutz. Denn das Luftfahrtgesetz hat hier noch reichlich Luft nach oben.

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