Streit um Geld für Rattenfänger

Ein kurioser Streit sorgt in Niederhollabrunn (Bezirk Korneuburg) für Aufsehen: Die Gemeinde bezahlt seit Monaten die Rechnungen für einen Rattenfänger nicht. Der beantragte daraufhin die Zwangsversteigerung des Gemeindeamtes und bekam Recht.

Dass man es sich mit Rattenfängern nicht verscherzen sollte, ist eine alte Geschichte. Nicht nur in Hameln, auch in Korneuburg gibt es die Sage, dass ein nicht entlohnter Rattenfänger anno dazumal die Kinder entführt haben soll.

Sendungshinweis:
„NÖ heute“, 9.1.2014

Um die Kinder muss man sich in Niederhollabrunn zwar keine Sorgen machen, dafür um das Gemeindeamt. Um an sein Geld zu kommen, beantragte der Schädlingsbekämpfer Klaus Kapela die Zwangsversteigerung des Gemeindeamts und bekam Recht. „Es ist keine Frage mehr, ob ich Recht habe oder nicht. Ich will das Gemeindeamt zwangsversteigern lassen.“ Denn der Rattenfänger will sein Geld haben.

Ratte

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Rattenplage im Frühjahr 2013

Im Frühjahr 2013 wurde Niederhollabrunn von einem Rattenproblem geplagt. Am hellichten Tag liefen die Nager über die Wiesen und sogar Gärten, in denen Kinder spielten. Die Gemeinde engagierte daraufhin einen Schädlingsbekämpfer, der Fallen aufstellte. Zahlen sollen das die Haushalte, so steht es in einer Verordnung der Gemeinde. Wer aber das Geld vom Bürger einkassieren muss, ist die Streitfrage, so Kapela. „Auftraggeber war die Gemeinde und nicht die Bürger. Ich werde das also sicher nicht bei den Bürgern einklagen.“

Gemeindeamt Niederhollabrunn

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Gemeindeamt Niederhollabrunn

Gemeinde ignorierte Mahnungen

Die Gemeinde glaubte, im Recht zu sein und ignorierte die Rechnungen und Mahnungen. Zuletzt kam sogar ein Gerichtsbescheid, mit dem der Schädlingsbekämpfer im Grundbuch eingetragen wird, so Bürgermeister Leopold Wimmer. "Diesen Vorwurf muss ich mir gefallen lassen, dass wir vielleicht nicht richtig gelesen oder nicht richtig reagiert haben.

Um die bereits bewilligte Zwangsversteigerung des Gemeindeamtes doch noch abwenden zu können, muss die Gemeinde jetzt nach der Pfeife des Rattenfängers tanzen. Zur offenen Rechnung über knapp 12.000 Euro kommen noch ein paar tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten dazu.

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