Staudinger hat neues Modell

Fast zwei Jahre lang hat es zwischen Heini Staudinger und der Finanzmarktaufsicht dicke Luft gegeben. Auslöser war seine Firmenfinanzierung mit privaten Geldgebern. Staudinger präsentiert nun ein neues Finanzierungsmodell.

Durch Staudingers Finanzierungsmodell haben dem Waldviertler Schuhproduzenten private Geldgeber etwa drei Millionen Euro in sein Unternehmen Gea eingezahlt. Derartige Einlagen sind laut Finanzmarktaufsicht (FMA) aber nur bei Banken erlaubt. Staudinger ging durch alle Instanzen und blitzte letztlich jetzt auch beim Unabhängigen Verwaltungssenat ab. Nun dachte sich der Unternehmer aus Schrems (Bezirk Gmünd) ein neues Finanzierungsmodell aus.

Staudinger: „Bin nicht bereit, Strafe zu bezahlen“

Heini Staudinger verspricht seinen privaten Geldgebern vier Prozent Zinsen pro Jahr für das Kapital, das sie in seinem Unternehmen anlegen. 200 Personen haben davon Gebrauch gemacht, 2.800 stehen auf der Warteliste.

Heinrich Staudinger, GEA-Chef

APA/Hans Klaus Techt

Heini Staudinger: „Ich habe null Unrechtsbewusstsein“

Doch die FMA sieht dieses Finanzierungsmodell als Einlagengeschäft an, das den Banken vorbehalten ist. „Alle Gerichte haben gegen mich entschieden. Ich entdecke jedoch in mir null Unrechtsbewusstsein, und daher bin ich auch nicht bereit, irgendeine Strafe zu bezahlen“, erklärte Staudinger.

Staudinger bietet nun Nachrangdarlehen an

Um die Situation aber nicht weiter eskalieren zu lassen - wie Staudinger sagt -, will er nun auf ein anderes Finanzierungsmodell umsteigen: das sogenannte Nachrangdarlehen, bei dem die Anleger unterschreiben müssen, dass ihre Forderungen im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nachrangig sind.

Heini Staudinger

APA/Hans Klaus Techt

„Witzigerweise hat sich die FMA so leidenschaftlich für den Anlegerschutz eingesetzt, aber das Ergebnis dieser neuen Lösung ist so, dass die Anleger jetzt schlechter gestellt sind als bisher“, sagt der Schuhproduzent.

FMA sieht dadurch Anlegerschutz erhöht

Das sieht man bei der FMA anders, nämlich genau umgekehrt. Dort spricht man von erhöhtem Schutz durch ein Nachrangdarlehen. „Mit der Nachrangigkeitserklärung erklären die Investoren oder Anleger, dass ihnen bewusst ist, dass sie nachrangig gestellt sind. Sie wissen, dass sie zum Beispiel nicht in einer Einlagensicherung drinnen sind, dass das Unternehmen nicht die entsprechenden Bedingungen erfüllen muss, die auch eine Bank erfüllen muss, und dass sie, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät, nachrangig gestellt sind und in der Kette der Gläubiger ganz hinten sind“, erläutert FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller.

Dass das seine Geldgeber abschreckt, glaubt Heini Staudinger nicht. Mit einer privaten Bürgschaftserklärung will er sie zusätzlich absichern. Bis Ende Jänner hat er nun Zeit, die 200 Unterschriften seiner Anleger einzusammeln.

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