Semmering-Bahntunnel: Genehmigung aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Montag die Genehmigung für den Semmering-Bahntunnel aufgehoben. Die Richter gaben laut ersten Informationen drei Beschwerden der Tunnelgegner gegen die Bewilligung statt.

Konkret geh es um die Verletzung von Verfahrensvorschriften, sagte VwGH-Sprecher Heinz Kail. Unter anderem sei ein Sachverständiger eingesetzt worden, der nicht beeidet gewesen ist. „Einerseits ist ein Sachverständiger beauftragt worden, der die nach dem Gesetz erforderliche Eignung nicht hat. Andererseits ist insbesondere im Bereich der Lärmmessungen den Gegebenheiten nicht vollständig Rechnung getragen worden“, so Kail. So soll an den falschen Stellen gemessen worden sein, außerdem seien teilweise gar keine Messungen vorgenommen worden.

Der Spatenstich für den Bau des Semmering-Bahntunnels ist vor knapp zwei Jahren gefallen, seither laufen die Vorarbeiten - mehr dazu in steiermark.ORF.at. Nun sei die Baugenehmigung aber aufgehoben worden, die Mängel müssten verbessert werden, so Kail weiter. „An sich ist die Bewilligung aufgehoben, und das heißt, dass das Verkehrsministerium diese Mängel, die im Verfahren nun vorliegen, beseitigen oder nachholen muss und dann allenfalls - je nach den Ergebnissen - eine neue Bewilligung erteilen kann.“

Bures hält an Zeitplan für Bauvorhaben fest

Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) hält ungeachtet der Aufhebung des Baubescheides durch den VwGH am Zeitplan für die Fertigstellung des Tunnels fest. Diese ist für 2024 vorgesehen. Man werde das Erkenntnis „genau prüfen“ und die Auflagen, die sich daraus ergeben, „zügig“ umsetzen, so die Ministerin am Montag in einer Aussendung.

Seitens der niederösterreichischen Grünen heißt es, dass vor einem Bau formal alle juristischen Anforderungen erfüllt werden müssten und die Formalverstöße jetzt auch mit den Anrainern besprochen werden müssen.

ÖBB: „Müssen alles im Detail durcharbeiten“

Trotz Aufhebung der Genehmigung halten die ÖBB an dem Projekt fest. Es gebe „kein grundsätzliches Hinterfragen“ des Projekts, sagte ÖBB-Sprecher Michael Braun gegenüber der APA. Die wesentlichen Bauarbeiten müssten nun aber pausieren. Am 7. Jänner wurde am Fröschnitzgraben mit dem ersten Baulos begonnen. Das muss nun stillstehen. Ob der Tunnel wie geplant 2024 fertig wird und sich die Kosten auf 3,1 Milliarden Euro belaufen werden, könne man aus heutiger Sicht noch nicht sagen, meinte Braun. „Wir müssen erst alles im Detail durcharbeiten.“

Dass ein neues UVP-Gutachten nötig ist, glaubt man bei den ÖBB nicht. Dieses würde die Fertigstellung wohl deutlich verzögern. „Wir gehen davon aus, dass wir bald weitermachen können“, so Braun. Ungeachtet des Urteils geht der Hochwasserschutz für die Gemeinde Gloggnitz weiter. Der 27,3 Kilometer lange Semmering-Basistunnel soll die Bahnfahrt von Wien nach Graz um eine halbe Stunde verkürzen und so auch im Güterverkehr Vorteile bringen. Das Projekt wurde von Beginn an von Bürgerinitiativen und Naturschützern kritisiert.

„Alliance for Nature“ sieht „Etappensieg“

Als „Etappensieg“ sieht „Alliance For Nature“ das heutige Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zum Semmering-Basistunnel. Die Naturschutzorganisation kämpft schon seit 1992 gegen das Projekt. „Alliance For Nature“-Generalsekretär Christian Schuhböck fordert weiterhin die „politische Totalabsage“ und spricht von einem „unnötigen Prestigeprojekt“, wie er der APA am Montag sagte.

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