Kritik: UVP-Novelle hilft Semmeringtunnel

ÖVP und SPÖ haben vor kurzem eine Novellierung des UVP-Gesetzes beschlossen. Laut Opposition soll damit erreicht werden, dass der Semmering-Bahn-Tunnel trotz Einwänden von Umweltschutzorganisationen und Anrainern weitergebaut werden kann.

Im März soll die Gesetzesänderung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz: UVP) in Kraft treten, sehr zum Ärger der Opposition, sie hat gegen den Beschluss gestimmt. Dass aber damit schon im März wieder am Semmering-Bahn-Tunnel weitergebaut werden kann, schließt man im Verkehrsministerium aus. Der UVP-Bescheid wurde erst vor kurzem gekippt und er bleibt auch weiterhin ungültig. Ein Weiterbau komme frühestens im Herbst in Frage.

Tunnel wird erst im Herbst weiter gebaut

Konkret bewirkt der Beschluss im Nationalrat, dass es bei UVP-Verfahren, die schon länger laufen, künftig bei Einsprüchen keine aufschiebende Wirkung mehr gibt. Das heißt: Sollte im Herbst gegen den neuen UVP-Bescheid des Verkehrsministeriums wieder Einspruch erhoben werden, kann am Semmering-Bahn-Tunnel weitergebaut werden.

Einsprüche führen also zu keiner Bauverzögerung mehr. Dass aber generell Einsprüche erhoben werden können, daran ändert auch die Gesetzesänderung nichts. Eine Anlassgesetzgebung weist man im Verkehrsministerium zurück.