Baby misshandelt: Sieben Jahre Haft

Zu sieben Jahren Freiheitsstrafe ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein 31-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll seine neugeborene Tochter aus Überforderung, wie er angab, misshandelt und missbraucht haben.

Der Angeklagte legte am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein Schuldbekenntnis ab, berichtete die Austria Presse Agentur (APA). „Ich wollte, dass sie aufhört zu schreien“, wiederholte der 31-Jährige stereotyp auf Richterfrage nach dem Warum seines unfassbaren Vorgehens. Laut Anklage hatte er seine neun Tage alte Tochter unter anderem geschüttelt, geschlagen und auch sexuell missbraucht.

Der Säugling war am 12. September 2013 auf die Welt gekommen. Am 18. September wurden Mutter und Kind aus dem Spital entlassen - nur drei Tage danach erfolgte in der gemeinsamen Wohnung der erste Übergriff. Laut Staatsanwalt Karl Fischer wurde der 31-Jährige zornig, weil das Baby unruhig war - und schlug mit der Faust zu, was einen ersten Schädelbruch zur Folge hatte. Die Misshandlungen setzten sich tagelang fort, die häufig abwesende Kindesmutter hatte nichts bemerkt. Nach einem Besuch beim Hausarzt wurde das kleine Mädchen erst am 2. Oktober ins Krankenhaus gebracht. Das Spital erstattete Anzeige, die weitere Behandlung erfolgte im Wiener AKH.

Gutachten: Schädelbrüche und Einblutungen

Dem medizinischen Gutachten zufolge hatte das kleine Mädchen zwei Schädelbrüche erlitten, Einblutungen in die Schädelhöhle sowie eine klaffende Wunde am After - laut Anklage mit dem Finger verursacht. „Es ist ein Glück, dass Ihre Tochter noch lebt“, machte Richterin Andrea Humer deutlich, dass der Angeklagte ein wehr- und schutzloses Neugeborenes misshandelt habe und tagelang leiden ließ. Der unbescholtene 31-Jährige meinte, er habe die Kleine „beruhigen“ wollen. Er habe ihr das Flascherl gegeben, sie habe immer geschrien. Einmal nahm er sie hoch - und schleuderte sie dann mit dem Kopf gegen die Rückenlehne eines Sofas, was den zweiten Schädelbruch zur Folge hatte. Nach seiner Darstellung war er mehrmals stundenlang mit dem Säugling allein, weil seine Lebensgefährtin ihre Eltern besuchte und er nicht mit wollte.

Es gebe nichts zu beschönigen, hatte die Anwältin des 31-Jährigen eingangs festgestellt. Es tue ihm alles sehr leid, gab der Mann selbst an. Die Anklage lautete auf absichtlich schwere Körperverletzung, schweren sexuellen Missbrauch sowie Quälen und Vernachlässigen eines Unmündigen. Vor der Befragung der Kindesmutter wurde der 31-Jährige aus dem Saal geführt. Die junge Frau entschlug sich allerdings der Aussage.