Gänzlicher Freispruch im Fall Wastl
Heidrun Wastl war im September 2001 unter mysteriösen Umständen verschwunden. Sie wollte an jenem Tag ihren damals sechsjährigen Sohn von der Schule abholen, kam dort aber nicht an. Ihre Leiche wurde nie gefunden. In Wiener Neustadt war der Verdächtige wegen Mordes angeklagt. Der Geschworenensenat sprach den Angeklagten mit 4:4 Stimmen von diesem Vorwurf frei und verurteilte ihn stattdessen wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten zu einem Jahr Haft.
Verjährtes Delikt
Vom Obersten Gerichtshof (OGH) wurde dieses Urteil wegen Verjährung gekippt. „Für dieses Delikt gilt ein Verjährungszeitraum von fünf Jahren“, zitierte der „Kurier“ den Verteidiger des Angeklagten. Anwalt Ernst Schillhammer hatte deshalb Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Generalprokuratur teilte die Rechtsansicht des Juristen und stellte einen Antrag auf „außerordentliche Wiederaufnahme“, dem der OGH nachkam und am Donnerstag das Urteil aufhob, so die Tageszeitung. „Mein Mandant ist heilfroh, dass es so ausgegangen ist. Die Entscheidung ist völlig richtig“, reagierte Schillhammer laut „Kurier“.
Links:
- Fall Wastl: Urteil nicht rechtskräftig (noe.ORF.at; 2.7.2013)
- Urteil im Fall Wastl: Ein Jahr Haft (noe.ORF.at; 25.6.2013)