Gänzlicher Freispruch im Fall Wastl

Der im Vermisstenfall Heidrun Wastl angeklagt gewesene Verdächtige geht nun gänzlich straffrei aus. Laut „Kurier“ hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstag das Wr. Neustädter Urteil aufgehoben, das auf ein Jahr Haft wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten lautete.

Heidrun Wastl war im September 2001 unter mysteriösen Umständen verschwunden. Sie wollte an jenem Tag ihren damals sechsjährigen Sohn von der Schule abholen, kam dort aber nicht an. Ihre Leiche wurde nie gefunden. In Wiener Neustadt war der Verdächtige wegen Mordes angeklagt. Der Geschworenensenat sprach den Angeklagten mit 4:4 Stimmen von diesem Vorwurf frei und verurteilte ihn stattdessen wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten zu einem Jahr Haft.

Verjährtes Delikt

Vom Obersten Gerichtshof (OGH) wurde dieses Urteil wegen Verjährung gekippt. „Für dieses Delikt gilt ein Verjährungszeitraum von fünf Jahren“, zitierte der „Kurier“ den Verteidiger des Angeklagten. Anwalt Ernst Schillhammer hatte deshalb Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Generalprokuratur teilte die Rechtsansicht des Juristen und stellte einen Antrag auf „außerordentliche Wiederaufnahme“, dem der OGH nachkam und am Donnerstag das Urteil aufhob, so die Tageszeitung. „Mein Mandant ist heilfroh, dass es so ausgegangen ist. Die Entscheidung ist völlig richtig“, reagierte Schillhammer laut „Kurier“.

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