Zugunfall mit Toten: Prozess vertagt

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt einem ÖBB-Fahrdienstleiter der Prozess gemacht worden. Die Verhandlung wurde vertagt.

Dem 47-jährigen Niederösterreicher wird Schuld am Tod zweier Gleisvermessungsarbeiter gegeben. Die Männer waren am 27. März 2013 bei einem Zugsunglück am Bahnhof Obereggendorf (Bezirk Wiener Neustadt) ums Leben gekommen. Der angeklagte - mittlerweile in Frühpension befindliche - Fahrdienstleiter machte kein Hehl daraus, dass ihm bei dem Dienst in der Unglücksnacht ein „schwerer Fehler“ unterlaufen sei, berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Er vergaß auf ein im Bahnhof abgestelltes Gleismessfahrzeug der ÖBB, als er einem Güterzug die Durchfahrt auf demselben Gleis gestattete. Trotz Notbremsung durch den Lokführer prallte die Garnitur in das Messfahrzeug, auf dem sich noch Arbeiter befanden. Zwei Männer wurden getötet, vier kamen mit Blessuren davon.

„Es geht in meinen Kopf nicht hinein, dass ich so einen Fehler gemacht habe. Ich habe das 26 Jahre lang gemacht. Anstatt den Güterzug umzuleiten, wie ich es mindestens schon 1.000 Mal gemacht habe, habe ich dem Zug damals die Durchfahrt gestattet“, verantwortete sich der sichtlich betroffene Angeklagte.

Verkeilte Lokomotive

einsatzdoku.at/ Lenger

Angeklagter: „Jede Nacht denke ich darüber nach“

Es dürfte eine Verkettung tragischer Umstände gewesen sein: Das ÖBB-Messfahrzeug war bei „Rot“ aus einem anderen Bahnhof abgefahren, was - so erfuhr man in dem Prozess - ein durchaus gängiges Prozedere sei. Der angeklagte Fahrdienstleiter gewährte ebenfalls bei „Rot“ die Einfahrt in Obereggendorf. Als aus der Gegenrichtung ein Güterzug um Durchfahrt ansuchte, stand der „Chef“ des abgestellten Gleismessfahrzeuges bei dem angeklagten Fahrdienstleiter, um Formalitäten zu erledigen.

„Jede Nacht denke ich nach, warum ich das gemacht habe, es ist mir unerklärlich.“ Dass der 47-Jährige die ihm laut Staatsanwaltschaft „gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen habe“, wollte die Verteidigung nicht gelten lassen und sprach von einem „Blackout“. Die Richterin hatte am Dienstag vor dem Prozess auf dem Unglücksbahnhof einen Lokalaugenschein durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen jetzt von einem Unfallsachverständigen schriftlich ausgewertet werden.