Brückensturz: Urteil rechtskräftig

Im Prozess gegen einen deutschen Studenten hat das OLG Wien am Mittwoch die Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Der Mann wurde zwei Mal vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Krems hatte gegen die Verhängung der Geldstrafe sowie das Ausmaß der Strafe berufen. Das OLG Wien gab der Berufung am Mittwochvormittag aber nicht statt, sagt Verteidiger Erich Gemeiner: „Das bedeutet für unseren Mandanten, dass das Verfahren nunmehr rechtskräftig ist. Die Berufung wurde abgewiesen und die zunächst von der Staatsanwaltschaft Krems angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde wurde nicht ausgeführt.“

Berufsrichter setzten Urteil der Geschworenen aus

Der 25-jährige Deutsche soll einen Studienkollegen vor einem Jahr über die Wiener Brücke in Krems gestoßen haben, laut Staatsanwaltschaft absichtlich. Der Prozess musste einmal wiederholt werden, weil die Berufsrichter das Urteil der Geschworenen ausgesetzt haben - mehr dazu in Sturz von Brücke: Urteil ausgesetzt. Die Geschworenen sprachen den Beschuldigten aber auch beim zweiten Mal vom Vorwurf des versuchten Mordes frei und verurteilten ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 720 Euro - mehr dazu in Brückensturz: 720 Euro Geldstrafe. „Für meinen Mandanten sind die Strapazen nun zu Ende, er ist erleichtert und kann nun auch innerlich den Vorfall entsprechend verarbeiten und in sein normales Leben als junger Mann zurückkehren“, so Verteidiger Gemeiner.