Schlepper-Prozess beginnt mit Autopanne

Der zweite Tag im fortgesetzten Schlepper-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Mittwoch zunächst zäh begonnen: Auf einen Beschuldigten musste der Schöffensenat beinahe eine Stunde warten - wegen einer Autopanne.

Dafür saßen danach - im Gegensatz zum Dienstag - alle acht Männer (die meisten aus Pakistan, einer aus Indien, einer aus Afghanistan), denen Schlepperei von Landsleuten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung angelastet wird, auf der Anklagebank. Einige hatten 2012/2013 bei der Besetzung der Wiener Votivkirche mitgemacht und dann als Flüchtlinge im Servitenkloster gelebt.

Am Programm stand die Zeugeneinvernahme eines gerichtlich beeideten Dolmetschs, der bei der Auswertung der Telefonüberwachungen im polizeilichen Ermittlungsverfahren eingesetzt war. Am Tag zuvor hatte man sich daran gestoßen, dass bei den Telefonmitschnitten niemals das Wort „Schleppungswilliger“ gefallen war, in den schriftlichen Übertragungen jedoch immer wieder aufscheint - mehr dazu in Schlepperprozess: Angeklagter kommt nicht.

Der aus Pakistan stammende Übersetzer mit akademischer Ausbildung erklärte das so: „In unserer Sprache gibt es kein spezielles Wort dafür. Das war unser Problem bei den Übersetzungen. Denn immer wieder hörten wir in den aufgezeichneten Gesprächen Sätze wie ‚die Leute muss man weiterschicken, die Leute wollen weiterreisen, etc. etc.‘ Oder: die und die Leute wollen nach Deutschland gehen. Da haben wir Dolmetscher uns auf das Wort ‚Schleppungswillige‘ geeinigt. Ich habe nach bestem Gewissen übersetzt.“

Die rechtlichen Bedenken der Verteidigung an dieser Wortkreation - „es hätte doch genügt, einfach nur zu schreiben, die Leute sind willig, nach Deutschland zu gehen“, lautete ein Argument -, diese Kritik wollte der Dolmetsch nicht teilen.

Polizei im Zeugenstand

Einvernommen wurden am Mittwoch auch einige Polizeibeamte, die im Juni 2013 am Bahnhof Wien-Meidling sogenannte Zugschlepper aufgegriffen hatten. Einer erkannte als Zeuge drei der Angeklagten, die damals bei der Amtshandlung aufgegriffen worden waren. Sie waren aus Ungarn kommend mit gut einem Dutzend illegal eingereisten Asylwerbern aus dem Zug gestiegen. Laut Verteidiger Josef Phillip Bischoff ist diese Amtshandlung der einzig handfeste Beweis gegen die Angeklagten, alle anderen Anklagefakten gründen sich auf Telefonüberwachungen.

Der Prozess gegen die angeklagten Asylwerber wird am 21. Mai fortgesetzt. Es sollen jene Leute befragt werden, die im Servitenkloster die Asyl-Aktivisten betreut haben.