Küng verteidigt Kirchenlieder

Im Streit um das Singen von Erstkommunionsliedern während des Musikunterrichts in einer Volksschule im Bezirk Tulln hat sich nun auch Diözesanbischof Klaus Küng zu Wort gemeldet. Er verteidigt das Singen der Kirchenlieder.

„Meines Erachtens ist nicht einzusehen, warum das nicht möglich sein sollte, wenn die große Mehrheit der Kinder katholisch ist und die Freiheit jener respektiert wird, die es nicht sind“, meldete sich am Dienstag Diözesanbischof Küng in einer Aussendung zu Wort. Religiöse Lieder und Bräuche „gehören zum Kulturgut unserer Heimat“. Er fände es „bedauerlich, wenn es wegen des Mangels an Toleranz einiger weniger zur Einschränkung der Möglichkeiten einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit käme und die Atmosphäre eines gegenseitigen Respektes und friedlichen Miteinanders gestört würde“, so Küng.

Hoher Beamter wurde versetzt

Auslöser der von Medien aufgegriffenen Causa war, dass sich die Eltern einer konfessionslosen Tochter gegen das Singen von Erstkommunionsliedern im Musikunterricht gewehrt hatten. Landesschulratspräsident Hermann Helm befürwortete allerdings - entgegen der Meinung seines juristischen Leiters - das Einstudieren der Lieder. In der Folge wurde der Jurist versetzt - mehr dazu in Kirchenlieder: Hoher Beamter versetzt. Die Initiative „Religion ist Privatsache“ brachte am vergangenen Freitag gegen Pröll und Helm eine Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt ein - mehr dazu in Kirchenlieder in Klasse: Anzeige wegen Amtsmissbrauchs (religion.ORF.at; 16.5.14).

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