Volksanwälte prüfen Traiskirchen

Die Volksanwaltschaft hat das Ersuchen des Traiskirchener Bürgermeisters Andreas Babler (SPÖ) bezüglich einer Prüfung der Erstaufnahmestelle angenommen. Die zuständigen Kommissionen würden die Arbeit bald aufnehmen, heißt es.

Hinsichtlich des Zeitrahmens sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer gegenüber der Austria Presse Agentur (APA), es ginge „relativ flott“. In einigen Wochen müsste die Prüfung abgeschlossen sein, glaubt Fichtenbauer. Grundsätzlich gehe es bei der Prüfung darum, ob die Unterbringung menschenrechtskonform sei - mehr dazu in Traiskirchen geht zu Volksanwalt. Ohnehin sei es so, dass bei der Flüchtlingsbetreuung permanenter Verbesserungsbedarf bestehe.

Traiskirchen Erstaufnahmezentrum

Hans Klaus Techt/ APA

Einige Punkte werde man „nicht ändern können“

Einzelne der von Babler aufgeworfenen Kritikpunkte werde man aber nicht ändern können, etwa dass in der derzeit stark belegten Erstaufnahmestelle Asylwerber verschiedenster Nationen untergebracht seien. Denn man könne nicht für jede Flüchtlingsgruppe eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung stellen.

Dass in Traiskirchen seitens der Volksanwaltschaft geprüft werden darf, steht jedenfalls fest. Vor einem Jahr hatte es insofern Probleme gegeben, als das Innenministerium bezweifelte, ob die Kommissionen der Volksanwaltschaft rechtlich auch Zugang zur Erstaufnahmestelle beziehungsweise den Quartieren der Flüchtlinge haben. Diese Diskussion ist mittlerweile ausgeräumt. Sowohl Volksanwaltschaft als auch Innenministerium bestätigten gegenüber der APA, dass den Kommissionen Zutritt gewährt wird.

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