Stein: Suspendierungen aufgehoben

Nachdem der Fall eines verwahrlosten Häftlings in der Justizanstalt Stein (Bezirk Krems) bekanntgeworden ist, wurden vier Beamte suspendiert. Nur drei Wochen später hat eine Kommission diese Entscheidung aufgehoben.

Die über vier Beamte der Justizanstalt Krems-Stein in Zusammenhang mit der Verwahrlosung eines Häftlings verhängten vorläufigen Suspendierungen sind von der Disziplinarkommission aufgehoben worden. Eine entsprechende Meldung der Wochenzeitung „Falter“ wurde von der Strafvollzugsdirektion am Freitag bestätigt. Da diese Entscheidungen nicht rechtskräftig sind, sind die Betroffenen noch nicht wieder im Dienst, erläuterte der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion, Christian Timm. Der Disziplinaranwalt kann nämlich Rechtsmittel ergreifen.

Betroffene haben Suspendierung angefochten

Nach Bekanntwerden des von der Wochenzeitung im Mai aufgedeckten Falls des 74 Jahre alten Häftlings wurden die Beamten von der Vollzugsdirektion angezeigt und vorläufig suspendiert. „Eine solche Entscheidung kann durch Rechtsmittel angefochten werden. Die Betroffenen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Disziplinarkommission hat die vorläufigen Suspendierungen am Donnerstag aufgehoben“, sagte Timm. „Das Disziplinverfahren geht weiter, ebenso das gerichtliche Strafverfahren“, erklärte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion.

Bekannt wurde die Verwahrlosung bei einer Untersuchung im März. Der Mann hatte eingetrocknete Bandagen an den Füßen, unter den Verbänden wurden eitrige Geschwüre entdeckt, seine Zehennägel waren zentimeterlang. Der 74-Jährige habe seine Beine absichtlich nicht gepflegt, um auf sich aufmerksam zu machen, davon dürfte in einem justizinternen Gutachten ausgegangen werden, so der „Falter“ in einer Aussendung.

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