Debatte über homosexuelle Pflegeeltern

Die Grünen und die FPÖ haben gemeinsam eine Aktuelle Stunde zum Thema „Pflegschaft für gleichgeschlechtliche Parnterschaften“ im Niederösterreichischen Landtag beantragt. Seit Dezember dürfen homosexuelle Paare Pflegeeltern sein.

Die FPÖ kritisiert die seit Dezember bestehende Möglichkeit, dass homosexuelle Paare eine Pflegschaft übernehmen dürfen. Den Grünen ist das Gesetz zu schwammig formuliert. Niederösterreich sei das einzige Bundesland, wo es nicht möglich ist, dass homosexuelle Paare die Pflegschaft von Kindern aus oft „zerrütteten Lebensverhältnissen“ übernehmen, erklärte die grüne Klubobfrau Helga Krismer-Huber bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

„Homosexualität kein Ausschließungsgrund“

„Liebe hat kein Geschlecht“, betonte Krismer-Huber. Das Familienbild habe sich in den vergangenen Jahren verändert. Die grüne Klubobfrau räumte zwar ein, dass das niederösterreichische Kinder- und Jugendhilfegesetz erst im Dezember 2013 adaptiert wurde, allerdings bestehe nach wie vor ein großer Interpretationsspielraum, was die Vermittlung von Pflegekindern an Homosexuelle betreffe. Die Grünen fordern deshalb, dass im Gesetz die Gleichgeschlechtlichkeit eines Paares definitiv nicht als Ausschließungsgrund für die Übernahme einer Pflegschaft verankert wird.

Debatte über Nitsch-Museum

Der Landtag am Donnerstag umfasst insgesamt zwölf Punkte, unter anderem geht es auch um die Schließung des Nitsch-Museums. FPÖ und Grüne haben auch diesen Tagesordnungspunkt gemeinsam eingebracht, jedoch unterschiedliche Sichtweisen dazu. „Für die Grünen ist es selbstverständlich, dass Nitsch in Niederösterreich bleibt, auch hierher gehört und gefördert werden muss “, so die grüne Klubobfrau.

Ein weiteres Thema im Landtag ist die „Neubewertung der Smart-Meter-Einführung“. Dabei geht es um das österreichweite Einbauen von neuen Zählern in Haushalten, die den Stromverbrauch von elektronischen Geräten messen sollen. Die Bundesregierung werde aufgefordert, die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme im Hinblick auf ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis zu überprüfen, erklärte Krismer-Huber, die Bedenken bezüglich des Rechts auf Privatsphäre bei der Übermittlung der Verbrauchsdaten einräumte.

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