18 Jahre Haft nach Mord an Ehefrau

Zu 18 Jahren Haft ist heute ein 64-jähriger Mann im Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, im Februar seine Ehefrau erstochen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen folgten einstimmig der Anklage. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und ein mildes Urteil plädiert. Staatsanwältin Gudrun Bischof gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit. Vorsitzender Richter Manfred Hohenecker erklärte zum Strafausmaß, dass es ein Urteil „mit Augenmaß“ sei. Zu Prozessbeginn hatte er den Angeklagten gefragt, welche Strafe angemessen wäre, wenn ihm jemand von einem solchen Fall vor seiner Tat erzählt hätte. „Lebenslänglich“, lautete die Antwort. Das gab es nicht, denn mildernd habe sich das reumütige Geständnis und, dass der Mann im Affekt gehandelt habe, ausgewirkt. Auch die jahrelangen Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar seien berücksichtigt worden.

Als erschwerend wertete der Richter jedoch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Er hatte seine minderjährige Enkelin und seinen pflegebedürftigen Vater, beide hilflos, im Haus zurückgelassen, als er zu seinem Zweitwohnsitz nach Tulln flüchtete, wo er versuchte, sich das Leben zu nehmen. Davor hatte er im Haus in Hollabrunn noch den Gashahn im Keller aufgedreht. Aufgrund eines Rückkoppelungssystems strömte jedoch nur eine geringfügige Menge an Gas aus. Ein Verfahren wegen Mordversuchs am Vater und an der Enkelin wurde nach Angaben der Staatsanwältin eingestellt.

Angeklagter verlangte „gerechte Strafe“

„Ich möchte die Strafe, die gerecht ist“, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn am Freitagvormittag im Schwurgerichtssaal im Landesgericht Korneuburg. Richter Manfred Hohenecker fragte nach, welche Strafe für eine Tat wie diese angemessen sei? Was er am Tag, bevor er selbst zum Messer gegriffen hatte, gesagt hätte? „Lebenslänglich“, antwortete der 64-Jährige.

Die tote 64-jährige Frau war am 21. Februar im Haus des Ehepaares in Hollabrunn von ihrer Tochter gemeinsam mit deren Ehemann entdeckt worden. Vom Angeklagten fehlte zunächst jede Spur. Er war nach der Tat gegen 9.30 Uhr zu seinem Zweitwohnsitz in Tulln geflüchtet, wo er auch versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Motiv waren „eheliche Auseinandersetzungen“

Gegenüber der Polizei gab der 64-Jährige eheliche Auseinandersetzungen als Motiv an. Seine Frau habe ihm regelmäßig unterstellt, eine Affäre zu haben. Auf die steten Beteuerungen, dass diese Befürchtungen unbegründet seien, habe sie häufig mit Beleidigungen und verbalen Erniedrigungen reagiert, führte Verteidiger Andreas Reiff in seinem Eröffnungsplädoyer aus.

Aufgrund der jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten stellte der Anwalt unter Hinweis auf die allgemein begreifliche Gemütserregung seines Mandanten Totschlag in den Raum. Das spätere Opfer hatte am besagten Morgen mit den Worten „Du bist genauso deppert wie dein Vater“ wieder einmal geschimpft. Der Angeklagte habe daraufhin zu einem Küchenmesser gegriffen, das laut Reiff zufällig am Nachttisch gelegen war, und zugestochen. Die Erinnerung seines Mandanten nach der Tat sei sehr verschwommen.

Staatsanwältin bezeichnet Tat als „Mord“

Für Staatsanwältin Gudrun Bischof war es Mord. Der Angeklagte habe auf seine Frau mit dem Küchenmesser (Klingenlänge von 15,5 Zentimeter) insgesamt zwölfmal im Rücken- und Brustbereich eingestochen, und das „mit großer Wucht“. Dabei habe das Opfer tödliche Verletzungen erlitten. Zudem sei der 64-Jährige zurechnungsfähig gewesen, verwies Bischof auf ein vorliegendes Gutachten.

64-Jähriger: „Ich liebe meine Frau immer noch“

Der Angeklagte gab vor Gericht Einblicke in das Eheleben. Es sei manchmal die Hölle gewesen, es habe aber auch sehr gute Zeiten gegeben. „Gegenüber Dritten haben wir immer das glückliche Ehepaar gespielt“, sagte der 64-Jährige. Zu Hause habe es aber oft Streit wegen der Eifersucht der Frau gegeben.

Verschärft hätten sich die Auseinandersetzungen zwischen dem Paar vor rund drei Jahren, als die Frau in Pension ging. Am Tag der Tat sei es so weit gegangen, dass sie beim Verlassen des Hauses, um eines der Enkelkinder in den Kindergarten zu bringen, sogar die Auto- und Hausschlüssel sowie das Festnetztelefon mitnahm, damit der 64-Jährige nicht Kontakt mit der vermeintlichen Freundin aufnehmen könnte. „Ich war regelrecht eingesperrt.“

Unmittelbar vor der Tat habe ihn seine Frau beleidigt. Im Zimmer des pflegebedürftigen Vaters habe der Mann dann zu einem Küchenmesser gegriffen und zugestochen. „Warum“, fragt der Richter. Der Angeklagte: „Ich weiß nicht, welcher Teufel mich da geritten hat.“

Wie oft er auf seine Frau eingestochen habe, wisse er nicht mehr. Auf die Frage von Richter Manfred Hohenecker, was an diesem Tag anders gewesen sei, zumal ihn seine Frau nicht zum ersten Mal beschimpft hatte, fand der Beschuldigte keine Erklärung. Trotzdem betonte er wiederholt: „Ich liebte meine Frau. Ich liebe sie noch immer.“

„Kein Grund“ für Eifersucht

Staatsanwältin Bischof sah in der Aussage des 64-Jährigen einen Widerspruch. Zum einen sei - dessen Schilderungen nach - die Ehe „die Hölle“ gewesen, zum anderen habe er sich aber nicht scheiden lassen wollen. „Die letzten Jahre bis zu ihrer Pensionierung waren eigentlich eine ganz normale Ehe“, antwortete der Angeklagte. Danach habe sich die Situation verschärft. Man habe über Scheidung gesprochen und auch über eine Therapie. Es sei aber nie so weit gekommen. „Haben Sie Ihrer Gattin einen Grund gegeben, dass sie eifersüchtig war?“, wollte Bischof wissen. „Sie hatte keinen Grund.“

Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk starb die 64-Jährige infolge von multiplen Stichverletzungen an innerer Verblutung. Insgesamt waren an der Toten zwölf Stichwunden nachzuweisen, eine davon im Stirnbereich. Aus psychiatrischer Sicht war der - psychisch gesunde - Angeklagte zwar emotional erregt, aber zurechnungsfähig. Verteidiger Andreas Reiff hatte daher auf Totschlag plädiert.