Aufnahmestopp: Rechtsmittel erhoben

Der Aufnahmestopp im Asylerstaufnahmezentrum Traiskirchen wird von der dort tätigen Betreuungsfirma ORS angefochten. Man habe „Vorstellung erhoben“, das einzig mögliche Rechtsmittel gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden.

Die Betreuungsfirma ORS bestätigte der Austria Presse Agentur (APA) einen „Standard“-Bericht (Mittwoch-Ausgabe). Eine aufschiebende Wirkung hat dieses Rechtsmittel nicht.

Der Bescheid - er bezieht sich auf das Gewerberecht, vermisst wird ein Sicherheitskonzept - gilt seit 30. Juli. Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hatte die Entscheidung für die Aufnahmesperre mit „menschlichen und sicherheitstechnischen“ Beweggründen erklärt - mehr dazu in Aufnahmestopp in Traiskirchen.

Erstaufnahmezentrum Traiskirchen

APA/Ernst Weiss

2010 wurde Obergrenze von 480 Personen vereinbart

In der Erstaufnahmestelle waren am Tag des Inkrafttretens 1.351 Personen untergebracht. Derzeit sind es nach Angaben des Innenministeriums nur noch rund 1.000. Eigentlich ist Traiskirchen laut den Ausschreibungsunterlagen für die Betreuung des Zentrums für bis zu 1.840 Personen ausgelegt. In einer Vereinbarung zwischen Pröll und dem Innenministerium wurde aber 2010 eine Obergrenze von 480 Personen vorgesehen.

Die von der Bezirkshauptmannschaft gewählte Vorgangsweise im Auftrag Prölls sei nicht neu, schreibt die APA. Schon in der Vergangenheit hatte der Landeshauptmann den Rückgriff auf das Baurecht bzw. feuerpolizeiliche Bestimmungen veranlasst, um weitere Neuaufnahmen von Asylwerbern in Traiskirchen zu verhindern.

Der jetzige Bescheid bezieht sich auf das Gewerberecht und bewirkt, dass ORS keine neu in Traiskirchen ankommenden Flüchtlinge betreuen darf. Die Begründung: Es fehle für die Betriebsanlagen von ORS ein Sicherheitskonzept, was angesichts der zuletzt relativ hohen Belagsdichte des Lagers besonders riskant sei. Allerdings war der Umbau von Küche und Speisesaal dem Vernehmen nach erst 2010 von der Behörde genehmigt worden.

Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung

Die ORS Service GmbH, Tochterfirma eines Schweizer Unternehmens und seit 2012 vom Innenministerium mit der Flüchtlingsbetreuung betraut, hat dagegen am Freitag berufen. Aufgrund dieser „Vorstellung“ musste die Bezirkshauptmannschaft Baden innerhalb von 14 Tagen Ermittlungen aufnehmen, was auch bereits geschehen sei, berichtete die APA.

Aufschiebende Wirkung hat das nicht, der Bescheid ist ein Jahr lang gültig. Nur die Bezirkshauptmannschaft selbst bzw. das Wirtschaftsministerium kann ihn laut „Standard“ außer Kraft setzen. Erst gegen den am Ermittlungsende stehenden neuen Bescheid kann ORS beim Landesverwaltungsgericht berufen.