Juwelier Ketten entrissen: 15 Monate Haft

Weil er einem Juwelier in Bruck an der Leitha ein Tablett mit 40 Goldketten entrissen haben und danach geflüchtet sein soll, ist ein 31-jähriger Mann nun in Korneuburg vor Gericht gestanden. Wegen schweren Diebstahls wurde er zu 15 Monaten Haft verurteilt.

Der Mann war mit Landsleuten im Pkw nach Österreich gefahren. In Bruck an der Leitha wurde Pause gemacht, in der er allein das Geschäft betrat und sich Goldketten vorlegen ließ. Er gestand, dass er den Unternehmer hatte ablenken wollen, was ihm aber nicht gelang, berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Schließlich schnappte er sich das Tablett, das auf der Vitrine lag, und rannte davon. Seine Bekannten hätten von seinem Vorhaben nichts gewusst. Der mitangeklagte Fahrer des Autos war nicht vor Gericht erschienen.

Der Juwelier sagte aus, dass er „auf der Hut“ gewesen sei und deshalb das Tablett mit dem Schmuck im Wert von 8.000 Euro festgehalten hätte. Als der „Kunde“ vorgab, eine Kette aus einem anderen Regal sehen zu wollen, drehte er sich nicht um, weil er wusste, dass sich dort nur Silberschmuck befand. Dennoch wurde er kurz abgelenkt, weil der Mann plötzlich eine Kette in die Luft warf - ob er in diesem Moment noch den Daumen auf dem Tablett hatte, wusste der Unternehmer heute nicht mit Sicherheit zu sagen. „Man kann also sagen, Sie wurden ausgetrickst“, brachte Richterin Xenia Krapfenbauer die Situation auf den Punkt. Gewalt war demnach keine im Spiel.

Mann verlor einige Ketten auf der Flucht

Auf der Flucht verlor der Rumäne einige Ketten, die der benachbarte Geschäftsinhaber auf der Straße fand und dem Juwelier retournierte. Die übrigen fanden sich im Pkw, der im Zuge der nach dem Diebstahl erfolgten Fahndung auf der A4 (Ostautobahn) angehalten wurde. Er habe die Ketten angesichts der Exekutive hinter die Kopfstützen gestopft, erklärte der Angeklagte via Dolmetsch.

Staatsanwalt Thomas Ernst selbst stufte in seinem Schlussvortrag die Anklage auf schweren Diebstahl (Strafrahmen bis zu drei Jahre) herab, die Anklage ging von Raub aus. Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich das Geständnis aus sowie die Tatsache, dass kein Schaden entstanden war. Als erschwerend wertete die Richterin das „getrübte Vorleben“ des Beschuldigten - aufgrund einer „massiven“ Vorstrafe in Spanien sei keine teilbedingte Strafnachsicht möglich gewesen.