Immer mehr Teilzeitbeschäftigte in NÖ

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist in Niederösterreich 2013 auf 175.000 Personen angewachsen, das entspricht mehr als einem Viertel aller unselbstständig Erwerbstätigen. Dabei bringt Teilzeitarbeit laut einer Studie viele Probleme mit sich.

Das von der AKNÖ beauftragte Sozialforschungsinstitut SORA stellte anhand von qualitativen Interviews fest, dass Teilzeitarbeit eine Vielzahl an Problemen mit sich bringt. Hoher Arbeitsdruck, fehlende Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, unzureichende Altersversorgung und langfristige Abhängigkeit vom Partner wurden als Beispiele genannt. Besonders betroffen sind Frauen, die mit rund 85 Prozent den Großteil der Teilzeitbeschäftigten stellen. Die kürzere Arbeitszeit ist laut Wieser oft nicht freiwillig gewählt.

Hauptgrund bei Frauen: Kinder und Pflege

Statistik Austria ermittelte 2013 im Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, dass nur 17 Prozent der Niederösterreicherinnen keine Vollzeit-Stelle wünschen. 42 Prozent wählten einen Teilzeit-Job aufgrund von Betreuungspflichten von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen. 12,5 Prozent hatten keine Vollzeit-Stelle gefunden, vor allem im Handel oder Dienstleistungsbereich. Im Vergleich dazu wählten Männer die verkürzte Arbeitsform überwiegend in jungen Jahren, etwa begleitend zu einer schulischen Ausbildung.

AK fordert Ausbau der Kinderbetreuung

Vor zehn Jahren lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Niederösterreich noch unter 20 Prozent, heute sind es mehr als ein Viertel aller unselbstständig Erwerbstätigen. Markus Wieser, der Präsident der Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) sprach von einer besorgniserregenden Entwicklung. Als Maßnahmen forderte er einen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots in Niederösterreich für unter Zweijährige sowie den Ausbau der Ganztagsschulen bzw. ganztägigen Betreuung.

Als Ziele führte Wieser zudem eine gerechte Verteilung der Arbeit durch Überstundenreduktion - ein Großteil der Mehrarbeit entsteht bei Teilzeitbeschäftigten, Chancengleichheit bei betrieblicher Weiterbildung und beruflichem Aufstieg sowie einen Rechtsanspruch auf ein „Papamonat“ mit entsprechender finanzieller, arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung an.