Schlepperprozess in Wr. Neustadt fortgesetzt

Der seit März laufende Schlepperprozess in Wiener Neustadt ist am Montag fortgesetzt worden. Das Verfahren gegen acht Asylwerber aus Zentralasien, darunter ehemalige Asylaktivisten und Servitenkloster-Flüchtlinge, ist bis 1. Oktober anberaumt.

An Tag 20 ist am Montag dort weitergemacht worden, wo man schon am letzten Verhandlungstag im Juli war, nämlich wieder bei der Einvernahme von Zeugen, die Landsleuten der Angeklagten Mitfahrgelegenheiten geboten haben sollen.

Gebracht hat die Einvernahme der Autofahrer nicht viel. Denn die beiden Zeugen hatten letztendlich niemand auf ihren Fahrten nach Deutschland mitgenommen - der eine deshalb, weil ihm die Sache „komisch“ vorgekommen sei, wie er im Zeugenstand erklärte. Der zweite meinte, über eine Internetplattform und dann mittels Telefon sei zwar Kontakt aufgenommen worden, danach habe sich die Mitfahrgelegenheit aber zerschlagen.

Anwalt kritisiert modifizierte Anklage

Als „nicht nachvollziehbar und reine Makulatur“ bezeichnete einer der Verteidiger, Gerhard Angeler, die Modifikation der Anklage, die die Staatsanwältin in der Sommerpause vorgenommen hatte. Die Änderungen bestanden zum Teil aus bloßen Umformulierungen, beziehungsweise wurden Anklagepunkte wegen sogenannter Identitäten von Sachverhalten fallen gelassen, andererseits von anderen Vorwürfen subsumiert. „Das zeigt nur, dass die Staatsanwaltschaft in Wirklichkeit gar nicht weiß, wer welche Personen geschleppt hat. Das ist alles entbehrlich und verzögert nur das Verfahren“, mokierte sich der Rechtsanwalt. „50 Prozent der Anklage sind reine Indizien“, so Angeler gegenüber der APA.

Mehr als eine Stunde wurde ein Polizist, der in dem Schleppereiverfahren ein Flipchart bezüglich der abgehörten Telefonate der Angeklagten elektronisch erstellt hatte, mit Fragen der Verteidiger „bombardiert“, so die APA. Zur Sache selbst brachte dies jedoch nichts.

Richterin stellte „Gretchenfrage“

Nach der Mittagspause stellte die Richterin, wie sie sagte, die „Gretchenfrage“ des Prozesses. Soll jeder der 12.000 Telefonmitschnitte, die ja die Grundlage der Anklage bilden, wortwörtlich vorgelesen oder zusammengefasst erörtert werden? Die Mehrheit der Verteidiger entschied sich für den goldenen Mittelweg: Entscheidungsrelevante und offenbar mangelhaft übersetzte Telefonüberwachungen werden wortwörtlich vorgelesen. Am Mittwoch sollen die Angeklagten ergänzend befragt werden.

Kritik am Verfahren kam von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH): Die heutige Weiterführung des „Fluchthilfeprozesses“ zeige erneut auf, „wie menschenfeindlich die österreichische Asylpolitik ist“. In dem Verfahren würden Menschen kriminalisiert, die anderen Menschen in ausweglosen Situationen geholfen hätten.

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