NS-Postings: 27-Jähriger schuldig

Ein 27-Jähriger soll nationalsozialistische und fremdenfeindliche Inhalte im Internet gepostet haben. Er wurde im Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung und Verhetzung zu einer Geld- und einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte räumte ein, in einem sozialen Netzwerk in einschlägigen Gruppen unzählige Kommentare rechtsextremen Inhalts abgesetzt zu haben. Aufgrund seiner geständigen Verantwortung dauerte das Beweisverfahren inklusive Vorführung von ins Netz gestellten Propaganda-Videos und Verlesen einiger Postings nur kurz: Bereits nach einer Stunde Verhandlung begannen die Schlussplädoyers.

„Unzählige Postings“

Bei der Verhandlung im Landesgericht Korneuburg sprach Staatsanwalt Friedrich Köhl von einer Verharmlosung des Holocausts und verwies auch auf einschlägige Tätowierungen des Beschuldigten. Er habe „88“ am Rücken tätowiert, was in der Szene für „Heil Hitler“ stehe. Die unzähligen Postings vorzulesen erspare er den Geschworenen, sagte Köhl, und er forderte einen Schuldspruch. Mildernd sei zwar das vollinhaltliche Geständnis, erschwerend aber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen. Angeklagt ist der Mann nämlich auch wegen des Besitzes verbotener, in Tschechien gekaufter Waffen.

Verteidiger Rudolf Mayer bezeichnete seinen Mandanten als " Mitläufer" und sprach im Hinblick auf eine Schlägerei, bei der der Angeklagte dabei gewesen sein soll, von „falsch verstandener Kameraderie“, also Freundschaft, des damaligen Rapid-Fans. Sein Mandant sei aber wirklich geläutert und sehe ein, dass Menschen anderer Nationalitäten vorurteilsfrei zu bewerten seien, sagte Mayer.

7.200 Euro Geldstrafe

Der 27-Jähriger wurde schließlich zu 7.200 Euro Geld- und ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe wegen Wiederbetätigung und Verhetzung verurteilt. Der geständige Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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