Streit um warme Erdäpfel zum Sturm

Aufregung gibt es derzeit unter den Heurigenbetreibern. Grund dafür sind warme Erdäpfel, die traditionell zum Sturm serviert werden. Aus rechtlicher Sicht dürfen Heurige aber keine warmen Speisen anbieten und somit auch keine Erdäpfel.

Seit es den Heurigen in Kuffern im Traisental (Bezirk St. Pölten) gibt, seit 35 Jahren, werden zum Sturm warme Erdäpfel mit Butter serviert. Nun sind die Erdäpfel von den Tellern verschwunden - aus Angst vor einer Anzeige. „Die Gäste beschweren sich schon immer, warum es keine Kartoffeln gibt. Ich sage, ich tue es lieber weg, bevor ich mit den Finanzlern oder den gewerblichen Vorschriften Probleme bekomme. Schade, weil es schon immer eine schöne Tradition war“ so Heurigenbesitzer Stefan Aigner.

Erdäpfel

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Info über Erdäpfel Verbot

Heurigen-Gäste zeigen sich verärgert

Eine Tradition, die Heurigenbesitzer Josef Deißenberger in Krems, nur noch für seine Helfer bei der Weinlese hochhält. Auch er hat die warmen Erdäpfel von der Speisekarte verbannt. Mit Schildern weist er seine Gäste darauf hin, dass es ihm gesetzlich nicht erlaubt sei, Erdäpfel mit Butter anzubieten. „Meine Gäste haben mich eigentlich als Feigling hingestellt, ich habe Anrufe bekommen, ich habe mir Mühe gegeben, den Gästen das beizubringen, aber die haben mich immer als Feigling abgestempelt. Das haben sie nicht verstanden, dass das unter warmen Speisen geführt wird.“

Laut Wirtschaftskammer ist es der Gastronomie vorbehalten, warme Speisen zu servieren. Für Winzer gibt es die Ausnahme der Buschenschank, in der tatsächlich nur kalte Speisen auf den Teller kommen dürfen - und somit keine warmen Erdäpfel - Tradition hin oder her.

Wirtschaftskammer: „Stößt nicht auf Unverständnis“

„Auf Unverständnis stößt es nicht, wobei man dazusagen muss, dass es die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wann warme Speisen verabreicht werden dürfen, so schon seit Jahrzehnten gibt. Das heißt, dann besteht die Tradition darin, dass ich schon seit Jahrzehnten über diesen rechtlichen Rahmen hinaus tätig werde“, sagt Maria Schreiner von der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer NÖ.

Für warme Erdäpfel in einer Buschenschank sind demnach auch Geldstrafen möglich - nach dem Buschenschankgesetz bis zu 720 Euro, falls eine unbefugte Gewerbeausübung vorliegt bis zu 3.600 Euro. Kein Wunder, dass viele Heurigenbetreiber lieber auf die Erdäpfel verzichten.