50.000 Schmerztabletten geschmuggelt

Zöllner haben am Flughafen Schwechat rund 50.000 Schmerztabletten sichergestellt, die zwei Männer aus Indien nach Österreich einschmuggeln wollten. Die narkotisierenden Schmerzmittel wurden beschlagnahmt.

Bei den Medikamenten handelte es sich laut Finanzministerium um „Spasmo-Proxyvon Plus“, ein narkotisierendes und krampflösendes Schmerzmittel, das der Apothekerkammer zufolge in Österreich noch nie erhältlich war. Laut Finanzministerium sei das der zweitgrößte derartige Aufgriff, den es jemals am Flughafen gegeben hat.

Männer wollten Zoll umgehen

Die beiden Männer im Alter von etwa 30 und 60 Jahren waren auf der Route Delhi-Amman-Rom-Wien gereist, was den Zöllnern aufgefallen war, heißt es. Über den Grünkanal, also den Kontrollausgang für Reisende, die keine Waren deklarieren müssen, wollten sie die Zollkontrolle passieren, heißt es. Die Zollbeamten baten sie aber zur Inspektion. Beide hatten jeweils rund 25.000 Tabletten im Koffer versteckt. Bei der Kontrolle war auch der Suchtgift-Spürhund „Boykee“ im Einsatz.

Geschmuggelte Tabletten am Flughafen Schwechat

APA/BMF/unbekannt

Zöllner haben am Flughafen Schwechat rund 50.000 Schmerztabletten sichergestellt, die offenbar zwei Männer aus Indien nach Österreich einschmuggeln wollten.

Ein Schnelltest ergab, dass die Arzneiwaren den Wirkstoff Paracetamol enthielten und damit einer Einfuhrgenehmigung des Gesundheitsministeriums bedurften. Die beiden Inder waren damit des Schmuggels und eines Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz verdächtig. Die Ermittler vermuten, dass die Waren illegal vertrieben werden sollten. Die Tabletten wurden beschlagnahmt.

Einfuhrgesetz verbietet Mitnahme

In diesem Zusammenhang wies das Finanzministerium darauf hin, dass Arzneiwaren aufgrund des Einfuhrgesetzes nur durch Apotheken und Unternehmen, die zum Vertrieb dieser Mittel berechtigt sind, nach Österreich importiert werden dürfen. Das Mitführen solcher Mittel durch Privatpersonen auf Reisen sei grundsätzlich nicht gestattet. Dies gelte sowohl bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten als auch aus EU-Staaten.

Ein Mitarbeiter der Zollbehörde kontrolliert über den Bildschirm eines Rötgengerätes diverse Gepäcksstücke  im Rahmen der Zollkontrolle am Flughafen Wien-Schwechat.

APA/Georg Hochmuth

Zollkontrolle am Flughafen

Auch pflanzliche Stoffe gelten als Arzneiwaren

Arzneiwaren sind laut Finanzministerium nicht nur die in heimischen Apotheken erhältlichen Medikamente, sondern auch pflanzliche Zubereitungen auf der Grundlage eines Wirkstoffs oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen durch Trocknen, Mahlen, Extraktion oder Reinigung hergestellt wurden, außerdem homöopathische Arzneizubereitungen sowie Nahrungsergänzungsmittel, mit denen man sich Vitamine und Spurenelemente zuführen will. Oft enthalten diese eine mindestens dreimal höhere Menge an Vitaminen oder Mineralstoffen als die empfohlene Tagesdosis.

Bei nicht offiziell zugelassenen Medikamenten verstoßen Konsumenten nicht nur gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz, sondern gehen auch Risiken ein, betonte das Finanzministerium. Sie können sich unter anderem über die App des Zolls, über Broschüren und im Internet über die Gefahren sowie über die Einfuhrbestimmungen informieren.

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