Wirbel um fliegenden Häftling

Um seinen Flugschein nicht zu verlieren, ist ein Häftling aus der Justizanstalt Stein als Pilot unterwegs gewesen. Einen Bericht der „Kronen Zeitung“ bestätigte die Vollzugsdirektion. Dass der Mann, wie behauptet, Linienflüge steuerte, wurde dementiert.

Er sitzt wegen schweren Betruges in der Justizanstalt Stein und befindet sich laut Justizangaben mittlerweile im lockeren Strafvollzug, kurz vor der Entlassung. Die Haftunterbrechungen nutze er um Flugzeuge zu pilotieren. Welche Flugzeuge das sind, ist unklar. Dass es sich um ein Linienflugzeug handelt, wird aber ausgeschlossen.

Zeit als Pilot war „Haftunterbrechung“

"Das mit dem Linienflug kann ich nicht bestätigen. Wir wissen, dass er eine aufrechte Fluglizenz hat und er zum Erhalt der Lizenz gewisse Flugstunden absolvieren muss, diesbezüglich hat er um Vollzugslockerung angesucht. Er war nicht auf Freigang, es war eine Haftunterbrechung, die ihm dafür gewährt wurde“, sagt Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion.

Im Strafvollzug ist das eine durchaus übliche Maßnahme, gerade wenn ein Insasse kurz vor der Entlassung stehe. „Die Menschen, die uns anvertraut werden, sollten wir so gut wie möglich wieder in die Gesellschaft integrieren. Dazu gehört es auch, das Berufsfeld so gut es geht zu erhalten. Das ist für jemanden, der aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs kommt - wie etwa der Eisenbahn - genau so gültig, wie für jemanden, der aus dem Luftverkehrsbereich kommt.“

Details zu Maschine und Strecke unbekannt

Dennoch sei immer noch unklar, welche Maschinen und auf welchen Strecken der Häftling flog, denn das Land - konkret den österreichischen Luftraum - durfte er nicht verlassen. Das ist nun Gegenstand der Ermittlungen der Justiz. Nicht zuletzt die Frage, ob nicht gerade bei einem Piloten Fluchtgefahr herrschen könnte, wird wohl für einige Diskussionen sorgen.