Unfall mit Fahrgeschäft: Verfahren eingestellt

Nachdem eine Neunjährige beim Kirtag in Böheimkirchen im Sommer aus einem Fahrgeschäft geschleudert und schwer verletzt wurde, sind die Ermittlungen jetzt abgeschlossen. Da dem Betreiber kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt.

Unmittelbar nach dem Unfall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung gegen eine Mitarbeiterin des Betreibers eingeleitet. Der Frau konnte aber kein Sorgfaltsverstoß beziehungsweise fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Auch der Betreiber habe alle behördlichen Auflagen erfüllt.

Einstellung noch nicht rechtskräftig

Zeugeneinvernahmen zufolge soll das Kind während der Fahrt aufgestanden sein. Aufgrund dieser Ergebnisse sei das Strafverfahren eingestellt worden, heißt es. Allerdings ist diese Einstellung nicht rechtskräftig, da noch ein Antrag auf Fortführung eingebracht werden kann.

Die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb derartiger Rummelplatzattraktionen sind gesetzlich geregelt, die Betreiber müssen nach der erstmaligen Bewilligung die Einhaltung der Auflagen einmal jährlich überprüfen lassen. Auch das Mindestalter für die Nutzung wird von Sachverständigen festgelegt. Bei der zuständigen Abteilung des Landes sieht man keinen Bedarf für eine weitere Verschärfung der bestehenden Bestimmungen.

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