Ex-Freundin eingesperrt: Vier Jahre Haft

Ein Mann, der seine Ex-Lebensgefährtin und deren Tochter drei Tage in einem Haus in Schwechat eingesperrt haben soll, ist am Dienstag im Landesgericht Korneuburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anfang August kam es in Schwechat zu dem Beziehungsdrama. Dort soll der 53-jährige Mann seine Ex-Freundin und deren 17-jährige Tochter drei Tage lang gefangen gehalten haben, und zwar in deren Haus. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann immer wieder damit gedroht haben die beiden Frauen und sich selbst umzubringen. Zudem soll er seine ehemalige 42-jährige Lebensgefährtin zweimal vergewaltigt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

In vier Anklagepunkten schuldig gesprochen

Es sei keine leichte Verhandlung gewesen, sagte der dem Schöffensenat vorsitzende Richter Helmut Neumar. Der 53-Jährige wurde in allen vier Anklagepunkten - gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung und illegaler Waffenbesitz - schuldig gesprochen. Er habe den Opfern geglaubt, so der Richter. Natürlich handle es sich um eine gefährliche Drohung, „wenn ich mehrmals eine Waffe zeige und diese geladen ist“. Als „absurd“ bezeichnete Neumar in seiner Urteilsbegründung die Ansicht des Angeklagten, zu glauben, dass jemand in dieser Situation freiwillig Geschlechtsverkehr habe.

Die Strafbemessung sei „schwierig“ gewesen, „weil Sie vorbestraft waren, aber es nicht die Hardcore-Sachen waren“, erklärte der Richter. Zudem habe der 53-Jährige weder ein reumütiges Geständnis noch eine Schuldeinsicht gezeigt. Dennoch wertete er den Beitrag zur Wahrheitsfindung als mildernd, die lange Dauer der Freiheitsziehung und die zweifache Vergewaltigung als erschwerend. Das Urteil lautet nun vier Jahre Haft. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin meldete Strafberufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mann fesselte Ex-Freundin und Tochter ans Bett

Laut Staatsanwältin ist der Angeklagte verheiratet, lebte aber seit sieben Jahren mit der 42-Jährigen und deren Tochter in deren Haus zusammen. Die Frau habe sich schon seit längerem von ihm trennen wollen, habe aber die Beziehung aus Angst vor der Reaktion des Beschuldigten aufrechterhalten. Diesen Schritt habe der 53-Jährige schließlich von sich aus im Frühjahr 2014 gesetzt.

Am 4. August 2014 sei der Angeklagte gegen 4.00 Uhr durch ein Kellerfenster in das Haus eingedrungen und habe sich dort zunächst versteckt, so Bischof. Bei sich gehabt habe er in einem Rucksack eine 9-mm-Faustfeuerwaffe samt Munition, einen als Kugelschreiber getarnten Schussapparat, ein Messer, Klebebänder und Fesselungsmaterial sowie eine Flasche Äther. Als die Frau am Vormittag ins Badezimmer ging, sei sie auf den Beschuldigten getroffen, der sich in der Folge auf sie gestürzt, sie zu Boden geworfen, ins Schlafzimmer gezerrt und dort gefesselt habe. Wenig später habe er dann auch die Tochter überwältigt und neben ihre Mutter ans Bett gebunden, schilderte die Staatsanwältin. Erst nach einigen Stunden habe der 53-Jährige die Fesseln gelöst und den Opfern erlaubt, Bad, WC und Küche aufzusuchen.